TÜV-Eintragungen ungültig

    • TÜV-Eintragungen ungültig

      Hallo,

      habe gerade die Nachricht erhalten dass der 500er eines Freundes von einer Polizeikontrolle aus dem Verkehr gezogen wurde.

      Folgendes war passiert:

      Er hat einen 500er neu aufgebaut mit vielen technischen Änderungen wie Motor Visa, Scheibenbremsen, Lenkung geändert, fette Alus mit Breitreifen, Auspuff dichk und laut. etc.

      Das waren Beamten die speziell geschult nur Verkehrskontrollen durchführen um solche Autos aus dem Verkehr zu ziehen.

      Wohlbemerkt alles eingetragen und vom TÜV genehmigt.
      Jetzt heißt es das interessiert nicht da die TÜV-Prüfer ihre Kompetenz übershritten hätten.

      Bin ich jetzt im falschen Film oder was. Anscheinend darf nur das geändert werden was der Autohersteller genehmigt.
      Steht anscheinend im Kleingerucken der Zulassungsverordung oder ähnlichem.

      Was meinen die rechtskundigen hier im Forum.

      Grüße Hannes

      P.S von Motoradfahrern hab ich so was auch schon mal gehört
      Elefanten vergessen nie - Forrest G. drei Monate später
    • Ohne jetzt nachgelesen zu haben: bei der Polizei sind ja keine Sachverständigen beschäftigt, sondern Polizisten mit einer Polizeiausbildung und ohne "technischen Sachverstand".

      Meiner Meinung nach, darf ein Fahrzeug nur dann still gelegt werden, wenn es nicht verkehrssicher oder die Bestimmungen der FZV nicht eingehalten werden. Dann muss das allerdings auch so offensichtlich sein, dass das selbst ein Blinder mit Krückstock erkennt.

      Wenn etwas vom TÜV und der Zulassungsstelle eingetragen wurde, dann hat das doch alles seine Richtigkeit. Ansonsten bräuchte man Umbauten ja auch nicht einzutragen.

      Allerdings muss ich dir Recht geben, dass auch ich schon mehrfach von solchen Fällen, wie du sie geschildert hast, gehört habe. Allerdings betraf das jedes Mal die bayerische Polizei, die hier anscheinend ein wenig ihre Kompetenzen überschreitet.

      Was macht die (bayerische) Polizei denn, wenn ich mir ein Auto komplett selbst baue und vom TÜV abnehmen lasse? Sagen die dann, das geht so nicht und legen das Fahrzeug ebenfalls still?
    • hallo zusammen,

      strassenverkehrszulassungsrecht ist zwar nicht wirklich mein spezialgebiet, aber ich habe gerade mal in der stvzo nachgeblaettert und in den tiefen meiner erinnerungen ans studium gewuehlt.

      m.e. darf die rennleitung ein auto nur aus dem verkehr ziehen, wenn es eine akute gefaehrdung darstellt, also bei nicht funktionierenden teilen wie bremsen, licht etc. wenn der tueff die aenderungen eingetragen hat und alles was eingetragen ist funktioniert, ueberschreitet wohl eher der polizist seine kompetenzen.

      gruesse

      ralph
      isch abbe immer noch keine Fiat, isse eine Autobianchi :whistling:
    • Hallo,

      nochmal: alle Änderungen eingetragen von div. Prüforganisationen und von der Zulassungsstelle im Schein und Brief vermerkt.

      Scheint eine Sondereinsatztruppe der (Bay.) Polizei zu sein. Die dürfen das anscheinend. Außerdem gibts die nicht erst seit letzter Woche und ich kann mir vorstellen dass da schon mancher Wnkeladvokat beauftragt wurde das abzuklären.

      ist doch irrsinn, wozu lass ich dann was eintragen wenn einer danachh kommt und das ganze zunichte macht.


      Grüße Hannes
      Elefanten vergessen nie - Forrest G. drei Monate später
    • Der Polizist überschreitet nicht seine Kompetenzen. Er darf eine Eintragung in Frage stellen und das betreffende Fahrzeug erneut zur Prüfung beim TÜV vorführen lassen. Er hat nicht den Sachverstand und lässt es daher von einem Ingenieur mit Sachverstand prüfen.

      Ist als Fahrzeughalter nervig und umständlich - ist allerdings als nicht von der Hand zu weisende Tatsache hinzunehmen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 128er ()

    • Ja da hast Du Recht - ich sehe es als reine Willkür. Habe ein selbstgebautes Motorrad. In den Anfangszeiten stand ich andauernd beim TÜV und musste mir bestätigen lassen das die eine oder andere Eintragung doch rechtskräftig ist. Kostet Geld für nichts - kann man nichts gegen machen. JEDER Polizeibeamte kann das Fahrzeug seiner Wahl vorführen lassen
    • Original von 128er
      Ja da hast Du Recht - ich sehe es als reine Willkür. Habe ein selbstgebautes Motorrad. In den Anfangszeiten stand ich andauernd beim TÜV und musste mir bestätigen lassen das die eine oder andere Eintragung doch rechtskräftig ist. Kostet Geld für nichts - kann man nichts gegen machen. JEDER Polizeibeamte kann das Fahrzeug seiner Wahl vorführen lassen


      ich habe da nichts zu gefunden. ich frage da noch mal bei einem kollegen nach, der sich auskennen muesste.

      schoenes wochenende

      ralph
      isch abbe immer noch keine Fiat, isse eine Autobianchi :whistling:
    • Original von Klaus
      Original von 128er
      Er darf eine Eintragung in Frage stellen und das betreffende Fahrzeug erneut zur Prüfung beim TÜV vorführen lassen.
      Das kann aber ganz schön teuer werden, wenn einem das häufiger passiert :mad:


      Das ist aber nicht NEU, das ist schon immer so. Bei einem "begründeten Verdacht" dürfen Polizisten fast alles...
      Steyr Puch 650 TR II Europa (1968)
      Steyr Puch 500 D (1964)
      Fiat 500 F (1968)
      Mercedes 220 /8 (1972)
    • Original von Markuso
      Irgendwie verträgt sich das nicht mit der Unschuldsvermutung. Demnach müsste die Polizei nachweisen, dass etwas nicht in Ordnung ist und nicht umgekehrt.
      Wenn die wenigstens die Kosten übernehmen müssten, wenn der "Verdacht" sich als unbegründet herausstellt. Vielleicht sollte man das mal einklagen, wenn's einem passiert.
      All parts must swim in oil :roll:
    • ist mir mal passiert.Der Polizist wollte mit mir zum tüv,er erklärte mir wenn nichts gefunden wird brauch ich auch nichts zu zahlen.Wenn aber doch müsste ich nicht nur den tüv sondern auch Strafe,Punkte,Fahrverbot etc.
      Zum glück hatte er aber ein Einsehen.
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