Tüv, AU, Umweltplakette??

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    • Tüv, AU, Umweltplakette??

      Hoi hier bin ich wieder, ich muß naturlich auch zum tüv. mit die kleine.
      Wie ist dass brauch ich AU und was ist mit die blöde "umwelt" plakette brauch ich die auch??
    • AU ab Erstzulassung 1.7.1969 - alles vorher braucht nicht zur AU

      Die Umweltplakette brauchst Du nur, wenn Du in Umweltzonen einfahren willst. Die bekommst Du allerdings für den 500er nicht so einfach. Wenn Du allerdings eine H-Nummer bekommst, kannst Du auch ohne Umweltplakette in die Umweltzonen fahren.

      Einfach mal ein bisschen die Forum-Suche bemühen - da wurde schon ausgiebig drüber berichtet.
      früher war mehr Ewigkeit
    • Stimmt,
      aber was die Umweltzone angeht ist es im Moment echjt heikel, was eine G-Kat Nachrüstung betrifft. Wie man in den einschlägigen Magazinen im Moment lesen kann, werden nur noch Kat-Umbauten umgeschlüsselt, die auf einer ABE basieren. Nachrüstkats mit Teilegutachten (was beim Fiat 500 der FAll ist) werden nicht mehr umgeschlüsselt.
      Wenn du in die Umweltzone fahren möchtest, ohne womöglich Bußgeld und Punkte zu kassieren solltest du ein H-Kennzeichen machen.
    • Im Gerstl-Gutachten steht die Schlüsselnr. 77 drin. Die muss dann doch auch eingetragen werden. Und wenn die eingetragen ist, dann kriegt man auch eine grüne Plakette.
      Bei meiner Kat-Prüfung hat der Prüfer die 77 im Gutachten nicht gesehen und stattdessen 01 eingetragen. Auch damit gibt es eine grüne Plakette.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Betrifft uns aber nicht. Schlüsselnr. 77 geht immer noch: Guggst du.
      "Somit erhalten auch weiterhin Autos, die auf Basis von TGA mit G-Kat nachgerüstet werden, eine grüne Feinstaubplakette, wenn die Umrüstung im Rahmen der 52. Ausnahmeverordnung zur STZVO zur Erreichung der Abgasschlüsselnummer 77 geschieht." (Motor Klassik)
      All parts must swim in oil :roll:

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    • Original von Fiatos
      Stimmt, bringen aber keine steuerlichen Vorteile mehr.
      Das habe ich anders verstanden:
      "Künftige Aufrüstungen (wie von Euro 1 auf 2) bringen nur noch bei Anlagen mit ABE steuerliche Vorteile." (Motor Klassik)

      Das betrifft m.E. nicht die Erst-Umrüstung auf Euro-1-Kat, sondern nur die Aufrüstungen von Autos, die schon einen Kat haben und mit anderen Mitteln auf Euro-2 gebracht werden.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Original von Caruso
      Springerpresse ist für mich irrelevant. :D
      Presse ist ohnehin irrelevant. Relevant sind nur die Original-Vorschriften, z.B. dieses Amtsblatt, auf das sich der Motor-Klassik-Artikel offensichtlich bezieht.
      Das Problem dabei ist nur, dass ich nix verstehe ?(
      All parts must swim in oil :roll:

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    • ...zu dem im vorigen Beitrag erwähnten Amtsblatt gibt es einige Kommentare, Arbeitsanweisungen an die Sachverständigen von DEKRA, TÜV ua und der KFZ-Innung, die ich hier beigelegt habe.
      Bitte Beachten: bei diesem Aufruhr des Gesetzgebers wurde immer nur über Umrüstungen gesprochen, welche von Euro1 nach Euro2 oder höher gehen. Schlüssel 77 war nie betroffen, weil sie auf Grund einer "besonderen gesetzlichen Grundlage" erteilt wird, nämlich auf Grund der 52ten Ausnehmegenehmigung zur StVZO.
      Wers nicht glaubt: bitte mal beim Sachverständigen der TÜVs nachfragen, beim TÜV SÜD heisst das entsprechende Arbeitsblatt KV 43-08. In der Zwischenzeit dürfte es sich auch zu DEKRA, GTÜ und den Freien durchgesprochen haben.
      Hintergrund des ganzen Wirbels: es gab einige ANbieter, die mit unlauteren Mitteln ihre Genehmigungen für Umrüstungen erlangt haben. Alle rüsteten Autos mit Euro1 nach Euro2 oder höher um, alle verwendeten Teilegutachten oder minderwertige Dokumente. Das geht jetzt nicht mehr. ABEs waren nicht betroffen, weil dort das KBA die volle Kontrolle hat.
      (Bei katalysator.tk, das ist der Hersteller der Nachrüstung zB für Fiat 500, gibts dazu einen Beitrag auf der Startseite, der hat sich wohl ein bisschen geärgert.)
      Ich wünsche allen eine gute Fahrt und wenig Ärger.
      Hans.
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    • Besten Dank für die Info.

      ...dementsprechend kann man sich mit dem Gerstl-Kat also nach wie vor die grüne Plakette erkaufen.

      Uns geht es ja hier meist nur darum, überhaupt in einer sog. "Umweltzone" fahren zu dürfen. Steuererleichterungen sind wohl meist sekundär.
    • Hallo noch mal, hab grade mit den Landkreis Diepholz telefoniert.
      Mir war nichr klar ob ich eine vollabnahme brauch (Abgemeldet seit 2001) mir ist gesagt worden das wenn mann die orginal papieren sprich Fahrzeugbrief noch hat es keine vollabnahme benötigt nur eine HU.
      Bin ich aber froh!!!
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