Vollabnahme §21 nicht mehr nötig?

    • Vollabnahme §21 nicht mehr nötig?

      Es ist schon einige Jahre her, dass ich das letzte Mal eine Vollabnahme brauchte.

      Jetzt bin ich kurz davor, meinen Heinkel zuzulassen und habe mir gedacht, dass das Theater mit Länge, Breite, Höhe und so wieder losgeht.

      Ich gucke so, was dazu im Netz steht und finde auf den Seiten der Landesbehörden Berlin folgendes:


      Erforderliche Unterlagen, wenn noch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde

      * bisheriger Fahrzeugbrief (hab ich)
      * die Stilllegungsbescheinigung (bei auswärtigen Kennzeichen) (hab ich)
      * Ist der Fahrzeugbrief nicht mehr vorhanden: Vollgutachten gem. § 21 StVZO und ein Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
      * Versicherungsbestätigung
      * Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
      * ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
      * Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (entfällt bei Vorlage eines Vollgutachtens gem. § 21 StVZO)
      * Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge




      Man beachte den kursiven Punkte.
      * Ist der Fahrzeugbrief nicht mehr vorhanden: Vollgutachten gem. § 21 StVZO und ein Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)

      Heißt das im Umkehrschluss: Ist der Brief vorhanden, brauche ich nur ne normale HU?

      Ist das jetzt so?

      Kann das jemand bestätigen, der in letzter Zeit (wohl seit der neuen FahrzeugzulassungsVO) ein Auto zugelassen hat, das schon ewig abgemeldet war?

    • Ich habe letztes Jahr meinen Regata angemeldet. Bei dem fehlte der Fahrzeugbrief.
      Da die Daten bei der Zulassungsstelle noch registriert waren (bis 7 Jahre nach abmeldung) brauchte ich nur eine gültige HU.

      Meines wissens braucht man in unseren Fällen (lange abgemeldet) eine Vollabnahme, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war.

      Irgendetwas hat sich aber auch ab dem 01.04 diesen Jahres wieder geändert. Laut unbestätigter Gerüchter ist die §21 Abnahme nun nahezu ganz abgeschafft worden.

      UND

      laut meines DEKRA-Prüfers darf die DEKRA nun auch (entsprechende Lehrgänge des Prüfers vorausgesetzt) eintragungen ohne Gutachten machen.
    • Genau so ist es

      Wenn du eine deutschen Fahrzeugbrief hast , muß dir das jeder Sachverständige abnehmen egal wie lange stillgelegt ! Auch Dekra oder der Werkstatt-tüv es sei denn du hast technische Änderungen ohne ABE oder Gutachten zusätzlich vorgenommen! Habe meinen Anhänger der schon 1990 abgemeldet wurde so neu zugelassen!
      Achtung!Beiträge können Spuren von Ironie,Uran,purer Boshaftigkeit,Fachwissen und Erdnüssen enthalten!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wolti ()

    • Original von Chribes
      Abmeldung 1995, normale HU 2008 (DEKRA) zur Zulassung, da Brief vorhanden.


      So ähnlich sieht's bei meinem Heinkel auch aus. Abgemeldet 94, demnächst Wiederzulassung. :)

      Besten Dank Euch allen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ()

    • Ich könnte Euch alle küssen!
      Wenn das wirklich so ist...

      Ich hatte mir vorgestellt die Ochsentour einer Vollabnahme über mich ergehen lasssen zu müssen!
      Auch der Schrauber meines Vertrauens (Freie Werkstatt) weiss offensichtlich von nix, denn er meinte, dass "sein" DEKRA-Prüfer die notwendige Vollabnahme gar nicht machen kann, und ich zum TÜV muss!
      Dann bin ich mal Samstags (!) losgedüst, aber: Nur jeder 2. und 4. Samstag eines Monats ist da Zutritt, und dann eh` nur an den "Hauptstellen"...., und ausserdem war 1. oder 3. Samstag - Logisch!
      Mann ich hatte den Kaffee schon auf, bevor die TÜV-Türen überhaupt auf gingen...

      Mann, ich werde verrückt!
      Brief und Abmeldebescheinigung habe ich, der Fiffi steht 2 Grundstücke neben der o.a. Werkstatt. Einfacher kann es gar nicht gehen!!!!
      Vor einer Stunde habe ich die benötigten Blechteile (für die Verbreiterung hinten!) bestellt. Feuer frei, jetzt kann´s so richtig los gehen!

      @ Caruso: Wenn dem wirklich so ist, geb` ich noch `ne grosse Apfelschorle aus

      Schönen Abend noch, ich habe ihn mit Sicherheit.
      Gruß und Jubel aus Rheinberg
      Dette
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      Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht. :D
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    • naa suuuper, wir spielen die Vorreiter und Häupling Neun-Finger kriegt 'ne Apfelschorle für lau! :D
      Keine Regel ohne Ausnahme: War das Fzg. schon mal im Kreis Kleve oder in Geldern zugelassen, ist wieder §21 nötig. Ist beides der Fall, kann man das Auto eigentlich nur noch entsorgen (Entsorgungshof Essen) Tja, schade.
    • Original von Chribes
      naa suuuper, wir spielen die Vorreiter und Häupling Neun-Finger kriegt 'ne Apfelschorle für lau! :D
      Keine Regel ohne Ausnahme: War das Fzg. schon mal im Kreis Kleve oder in Geldern zugelassen, ist wieder §21 nötig. Ist beides der Fall, kann man das Auto eigentlich nur noch entsorgen (Entsorgungshof Essen) Tja, schade.


      kriegst auch `ne Apfelschorle...
      Dann musst du aber nach Rheinberg kommen, ist ja so weit von Essen nicht weg.
      Und wenn du dann schon mal da bist kannste den Kleinen ja gleich mitnehmen, zur Entsorgung!

      Wenn du willst, gibt es auch Bier!

      Gruß
      Dette

      PS: Kleve und Geldern ist schon so lange her, da erinnert sich der Fiffi gar nicht mehr dran!
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    • So, das hat geklappt.

      Ich war erst mit dem Roller beim (sog.) TÜV eine normale HU machen lassen, natürlich stilecht, und danach bei der Zulassungsstelle.
      Der Prüfer meinte, dass das Probleme geben könnte, weil der Roller älter als 7 Jahre ist. Er hat mir sogar angeboten, die Prüfgebühren zu stornieren, wenn ich keinen Erfolg habe, weil er keine §21-Abnahme (freie SV-Org, nicht TÜV oder Dekra) machen darf.


      ©Caruso


      Bei der Zulassungsstelle hat das keinen interessiert. Ich hab aber auch nicht drauf aufmerksam gemacht.
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    • Kreis Wesel, amtlich

      jetzt hab ichs auch amtlich:

      Aus der HP des Kreises Wesel.
      "... Solange die bisherigen Zulassungsdokumente (Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung teil II und Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I) noch vorgelegt werden können, ist zur erneuten Zulassung nur eine neue Abnahme nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, also eine einfache Hauptuntersuchung erforderlich..."

      Link: kreiswesel.de/C125748F003827FF…74BE005933DF?openDocument

      @Caruso:
      Tolles Gespann, nur das Zugfahrzeug hat die falsche Farbe ;-))

      Dette
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    • Original von andreasBerlin
      Na Mensch Markus,
      am Montag noch im Keller davor gestanden und gerätselt was der TÜV sagen wird bei dem Ölverlust und jetzt hast du die Heinkel zugelassen.
      Gratuliere
      Andreas

      Danke, hab noch ordentlich gewischt und mit Bremsenreiniger rumgesprüht...

      Original von Klaus
      Glückwunsch!
      Original von Caruso
      Ne richtige Probefahrt habe ich ja noch nicht gemacht.
      Klein Marzehns mit Heinkel wär' doch mal was anderes ;)


      Jau, danke. Aber Klein-Marzehns mitm Roller? Wie soll ich da meinen Hausrat mitnehmen, den ich normalerweise dabei habe (Flugzeuge und so..)?

      Der dritte Gang lässt sich ziemlich bitten. Mal sehen, ob man da mit einer anderen Einstellung weiterkommt ;)

      Ansonsten macht's Spaß!


      ©Caruso

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