Zulassungsproblem ital. D ohne Originalbrief

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    • Zulassungsproblem ital. D ohne Originalbrief

      Hallo Zusammen,

      nach 3 Jahren Restauration weigert sich die Zulassungsstelle in Mayen den kleinen 500 D Bj. 62 zuzulassen.
      Einziges Hindernis ist der Originalbrief (Kopie liegt vor)

      - Importpapiere liegen vor,
      - TÜV ok,
      - Wertgutachten ok,
      - Kopie Brief ok,
      - Kaufvertrag des deutschen Verkäufers liegt vor

      Die hattenm sogar schon den neuen Brief und Schein ausgestellt und die Schilder sind schon fertig. Der Mann an der Ausgabe verweigert aber jetzt die Asgabe mit der Begründung das der Originalbrief fehlt

      Hat jemand einen Tip was man noch machen kann außer einen Bericht in die Oldtimerzeitung über Bürokratieabbau ?

      Gruß,

      Armito
    • Hallo Armito!

      Hat der Typ an der Ausgabe dir denn keine Altanative geboten? Bei uns geht das immer total problemlos!
      Einziger Tipp, den ich dir noch geben kann, ist die Möglichkeit eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben
      und den Brief aufzubieten. Das ist allerdings ungewöhnlich, da du ja die Importpapiere hast!?

      Viel Erfolg! Ich drück die Daumen :daumen:

      Gruß
      Leonie
      Ganz neu und immer zum Sonderpreis für FIATfans <3

      ferienwohnung-am-museum.de/
    • Zulassungsproblem ital. D ohne Originalbrief

      Hallo Leonie,

      der Typ hat keine Alternative gegeben außer den Originalbrief in ITalien zu besorgen.
      Die Abmeldung war 1972 - schmunzel-

      Gruß,

      Armito
    • Bei seinem Vorgesetzten beschweren, andere Zulassungsstelle aufsuchen, ihm erklären, dass es den O-Brief nicht mehr gibt, hübsche Frau hinschicken, alle Fiffi-Fahrer deiner Gegend mobilisieren und die Zulassungsstelle besetzen.
      Freundlich fragen, wie du einen vor Jahren in Italien verlorenen Brief wiederfinden sollst. Alternativen...
      Beten? :D

      grusz
    • Moin,

      würde mich auch zuerst an den Chef wenden und fragen was er rät.
      Oft sind die Vorgesetzten nicht so aufgeblasen, wie einige Relikte aus der Steinzeit die immer
      noch am Schalter Ihr Dasein fristen.
      Hab mir bei so einem A... mal erlaubt zu sagen:
      Sie werden mit Steuergeldern und Gebühren bezahlt, also ist es Ihre Aufgabe
      den Bürgern zu helfen und sie nicht größtmöglich zu behindern.


      Dann gibts da nen Artikel aus einer Oldtimermarkt, da stand drin was man tun kann.
      Es gibt noch die Variante mit der Eidesstattlichen Versicherung, das das Ding Dir gehoert.
      Da gibts ne Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA in Flensburg.
      Das dauert ca. 6-8 Wochen, dann sollte auch der Brief frei sein.
      Wenn ich die Oldtimermarkt Artikel, weiss leider die Ausgabe nicht, meinte der diesen Artikel beratende Anwalt, dass die Zulassungsstelle final die Ausstellung der Papiere nicht verweigern kann wenn man
      die "richtigen" Wege geht.

      Bei mir wollte mit dem schwedischen N die Dame am Schalter ja auch unbedingt ein gelbes schwedisches Dokument haben, mit der Begründung: Hab ich schon mal gesehen, also gibts das auch.

      Ja nur bleibt es seit Jahren beim Verkäufer, an die Vorgesetzten gefragt was das soll,
      kam dann ganz schnell die Antwort: Ja sie haben Recht, das brauchen wir nicht. Das vorgelegt blaue reicht...


      Was es noch gibt:
      In Italien kann man sich vom ACI ein "nicht zertifiziertes" Dokument ausstellen lassen, da steht dann der Status ( z.B. dauerhaft abgemeldet u.ä. die technischen Daten und der letzte Besitzer drin ). Man muss das letzte Kennzeichen wissen. Wie lange das rückwirkend geht weiss ich nicht. Ich habs im August 2008 machen lassen, mein Kombi der 1999 aus Italien rausging, war da noch drin.
      Und da steht ggf. auch drin ob das Auto verkauft ( mein Kombi ) ist oder nur stillgelegt ( mein L, mehr konnte der Verkäuft nicht machen, weil ich die Originalkennzeichen nicht mehr rausgerückt hab ).

      Gruß
      Jürgen

      PS: Google machts möglich, steht sogar bei der OM verlinkt drauf.

      Der Artikel:
      oldtimer-markt.de/?noscript=/c…nnzeichen/2999260#4619390

      Das meint der Anwalt:
      oldtimer-markt.de/?noscript=/c…nnzeichen/2999260#4619440
      FCKPTN/FCKTRMP/FCKMSK

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    • Moin,
      wenn ich das richtig verstanden habe hast du eine Kopi vom orginal Brief.
      Dann hast du schon alles was du aus Italien haben kannst.
      Wenn das Auto in Italien abgemeldet wurde und das wird es sein ,sonst muss der vorherige Eigentümer noch die Steuer bezahlen, dann wurde der Brief vernichtet. In Italien ist ein Auto etweder Angemeldet oder Schrott.
      Deshalb wenn ein Auto ins "Ausland" geht braucht man einen Notar der die Kopie des Briefes und den Kaufvertrag beurkundet. Das ACI Dokument stempelt der meist auch ab. Der Notar lässt sich das auch gut bezahlen kann zwischen 500 und 700 Euronen kosten.
      Die Zulassungsstelle sollte sich damit beknügen!

      Gruß Thomas
    • Hatte auch solche probleme, die wollten Abmeldebescheinigung aus Italy und weiteren Kram.
      Ging dann in eine andere Zul. (anderer Lkrs.) Dawar alles kein Problem, die Nette Dame Faxte sogar ans KBA wegen Unbedklb.(Dauert dann nur 1 Woche) hab dann eben meinen F auf meinem Vater zugelassen.
    • Beim ersten Anlauf der Anmeldung hat mir eine Beamtin die Zulassung verweigert.

      Warum? Weil in den italienischen Papieren die Typnummer 110F getrennt von der Eigentlichen Fahrgestellnummer aufgeführt ist, im deutschen TÜV-Gutachten aber zusammen, also 110FXXXXXX. :uebel:
      Nächster Tag, andere Tante, :auto: ....fertig
      Probiers einfach nochmal bei einem anderen Bürokraten.
      Bevor mi was aufregt, is ma liaba wurscht ;)
    • Moin,
      es hat sich die Rechtslage zum 1.3.2007 geändert.
      Seither muss beim Ausstellen deutscher Papiere nicht mehr zwanghaft die Anfrage beim KBA gemacht werden. Seit diesem Zeitpunkt werden Zulassungen ohne gültige Papiere teilweise sehr kritisch beäugt.
      Erfahrungen mit Zulassungen vor diesem Zeitpunkt sagen damit nichts mehr wirklich aus.

      Also dort den Chef fragen was Sache ist, vielleicht isses dann schon erledigt.


      Zu der Aussage: In Italien gibts nur den Status Schrott oder zugelassen, frage ich mal was dann hier der Unterschied ist:

      Das Dokument von dem ich weiter unten gesprochen habe sieht so aus:

      Und bei einem heist es: cessazione circolazione was google mit "Aufhören der Bewegung" übersetzt
      beim anderen "trascrizione atto vendita" das übersetzt google noch schlechter, würde ich als "Befindet sich im Status des Verkaufs". Das war gut 6 Jahre nach der Abmeldung in Italien. ( Von dem hab ich ja die Kennzeichen noch ).

      Und das unterste ist das Dokument das man zumindest bis vor ein paar Jahren in Italien mitbekommen hat.

      Gruß
      Jürgen
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    • Ich habe keines von diesen Papieren gehabt, dafür aber den alten italienischen Fahrzeugbrief, den die Zulassungsstelle jetzt erstmal eingezogen hat (krieg' ich nach 6 Monaten wieder, wenn die Italiener ihn nicht haben wollen).
      Zulassung hat problemlos geklappt auch ohne eidesstattliche Erklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung und sogar ohne irgend einen Kaufvertrag. Aussage der Zulassungsstelle: "Das lässt sich nach so langer Zeit ja garnicht mehr nachvollziehen" :pleased:
      Der Import war 1989, Zulassung vor zwei Wochen.
      All parts must swim in oil :roll:

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    • Original von Klaus
      Ich habe keines von diesen Papieren gehabt, dafür aber den alten italienischen Fahrzeugbrief.
      Aussage der Zulassungsstelle: "Das lässt sich nach so langer Zeit ja garnicht mehr nachvollziehen" :pleased:


      a, Den italienischen Brief haste aber normal gar nicht. Das mit den 6 Monaten ist normal, weiss aber nicht wozu das gut ist.
      Mach dir dicke Einträge im Kalender, hätte die alten Papiere vom Schweden auch fast vergessen...

      b, Recht hat der Sachbearbeiter, aber da sind nicht alle so.

      Gruß
      Jürgen
      FCKPTN/FCKTRMP/FCKMSK

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    • Zulassungsproblem ital. D ohne Originalbrief

      Danke für die Tipps.

      Wir haben jemanden auf dem Amt ausfindig gemacht, der auch einen Oldtimer hat.

      Vielleicht kann der jemanden erweichen. Sonst gehen wir zu einer anderen Zulassungsstelle.
      Damit scheinen ja einige von euch auch gute Erfahrungen zu habe.

      Gruß und schönes langes Wochenende

      Armito
    • ich wärme diesen Thread nochmal auf:

      Wie muss ich vorgehen?
      • ich habe ein Auto ohne Brief
      • ich weiß, wer der Vorbesitzer war. dieser hatte das Auto aber gar nicht auf sich selbst zugelassen, sondern hat es in genau diesem Zustand selbst übernommen und will es nun, nach einigen Jahren in der Garage, verkaufen.
      • ich meine, es ist dem Vorbesitzer bekannt, wer der Vor-Vorbesitzer war. Dieser hatte das Auto aber selbst auch nicht auf sich zugelassen, sondern vor etlichen Jahren selbst gekauft...
      • ich strebe nach dem Herrichten eine Zulassung an.

      besser in einer Scheune finden?
      oder sollte es der Vorbesitzer in einer Scheune gefunden haben?


      wäre es bei einem Auto, das nicht aus dem Ausland kommt (also mit großer Wahrscheinlichkeit deutsche Erstzulassung) einfacher?
      Die ganze Welt ist voll
      von Sachen und es ist
      wirklich nötig, dass
      jemand sie findet
      Pippi Langstrumpf

      Damen mit unverdeckten Hutnadelspitzen sind von der Beförderung ausgeschlossen

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Alfons1972 ()

    • Am einfachsten ist es, wenn das Auto schon mal in D zugelassen war (wann auch immer) und du die Papiere schon mal besessen hast. Dann gibst du eine eidesstattliche Versicherung ab, dass du die Papiere verloren hast (sowas kann ja beim Transport oder beim Umzug schon mal verschwinden :whistling: ) und bekommst - nach einiger Zeit - neue.
      Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
      All parts must swim in oil :roll:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ()

    • ansonsten müsste der Vorbesitzer diese Erklärung abgeben?
      Oder, falls bei diesem verloren, der Vor-Vorbesitzer?

      es gibt ja noch heute die Möglichkeit, beim KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen: Link
      Würde das die Sache vereinfachen?
      Die ganze Welt ist voll
      von Sachen und es ist
      wirklich nötig, dass
      jemand sie findet
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    • Original von Alfons1972
      ansonsten müsste der Vorbesitzer diese Erklärung abgeben?
      Oder, falls bei diesem verloren, der Vor-Vorbesitzer?

      es gibt ja noch heute die Möglichkeit, beim KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen: Link
      Würde das die Sache vereinfachen?
      Ja, die eidesstattliche Versicherung muss der abgeben, dem die Papiere abhanden gekommen sind. Und du brauchst dann bis zu diesem Menschen die entsprechende Kette von Kaufverträgen.

      Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA gibt es "für privat" nicht mehr. Diese Auskunft holt die Zulassungsstelle vom KBA direkt ein. Das ist ja auch das was ich meinte mit "nicht als gestohlen gemeldet".
      All parts must swim in oil :roll:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von ()

    • Kann ich nicht verstehen, bei mir ging das problemlos. Der Vorbesitzer in Italien hat das Auto abgemeldet (Gebühren weiss ich nicht mehr aber nichts exorbitant teures. Ich habe einen Kaufvertrag gemacht (Vorderseite deutsch, Rückseite italienisch), der von Verkäufer in Florenz und mir unterschrieben wurde. Den Eigentumsnachweis (nicht die Zulassung) habe ich mitbekommen. Den hat dann die Zulassungsstelle in D ungültig gestempelt und nach einer Woche an mich ausgehändigt.
      Alles absolut problemlos.
      Gnomo, 500 D, Bj. 1964 in dunkelblau
      Gnomos bester Kumpel: Saab 96, 2-Takt (1961) aus Nordschweden
      Auch echte Italiener: Vespa PX 125 (81) und V50 Special (71)

      Achtung: Ich bremse auch für grosse Autos!
    • ich lese mich gerade mal ein bisschen ein.
      Also, in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV steht nichts drin über eine eidesstattliche Erklärung. Im §12 Abs. 4 steht:
      (4) Der Verlust eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II ist vom jeweiligen Empfänger dem Kraftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern. Absatz 6 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
      heißt: wenn verloren, muss die Zulassungsbescheinigung II bzw. der Brief aufgeboten werden.
      Ähnlich wie bei einem Sparkassenbüchlein oder einen Grundschuldbrief, der verloren wurde.
      Ich glaube, das mit der eidesstattlichen Erklärung ist eine zusätzliche Sicherheit, das die Zulassungsbehörde ohne Rechtsgrundlage von sich aus anfordert.

      Interessant ist, dass in der FZV auch steht im §12 Abs. 6:
      (6) Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte.
      Demnach sollten die Zulassungsbehörden bei vorliegender Erklärung des letzten Vorbesitzers doch zufrieden sein, oder? Es ist doch nicht Aufgabe der Zulassungsbehörde, hier weiter nachzuforschen, oder? Sie ist doch keine Ermittlungsbehörde...

      hier steht sogar, man sollte im Falle einer Ablehnung sich einen schriftlichen Bescheid geben lassen, dagegen Einspruch erheben und das Verwaltungsgericht bemühen...

      P.S. EDIT: scheint nicht in Mainz zu gelten. Da wird sogar verlangt, dass der letzte Besitzer des Fahrzeugbriefes persönlich auf der Zulassungsstelle erscheint. Da wird man den ein oder anderen exhumieren dürfen... klick



      nochmal EDIT:
      - hier kann man Aufbietungen im Verkehrblatt suchen: klick
      - und hier steht noch mehr zur Aufbietung: [url=http://www.kba.de/cln_031/nn_125490/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Fachartikel/Aufbietung__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Aufbietung_pdf.pdf]klick[/url]
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    • Ein Kaufvertrag vom vorbesitzer in dem vermekt ist das die Papiere verloren gefangen sind.
      Das reicht normal.
      Dann kann passieren das eine eigenstatliche Erklärung von dir angegeben werden muß.
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