Fahren in den Umweltzonen ohne H-Kennzeichen

    • Fahren in den Umweltzonen ohne H-Kennzeichen

      Hallo an alle,
      weiß nicht ob das schon bekannt ist
      :

      oldtimer-tv.com/oldtimer/DE/news/index.php?Seite=158

      Zur Klasse L7e zählen vierrädrige Oldtimer wenn sie folgende Kriterien
      erfüllen:

      1.Die Leermasse maximal 400 kg beträgt
      2.Die maximale Nutzleistung 15 kW beträgt.

      Ein Kriterium reicht schon.

      Falls schon thematisiert, thread bitte löschen.
      Grüße
      wafap

      Nobody is perfect ^^
      Und wenn Du meinst, kleine Dinge können nichts bewirken,
      dann hab mal eine Mücke nachts im Zelt 8o .
      (aus der Zeitung)
    • Original von wafap
      Ein Kriterium reicht schon.
      Das sieht aber in allen Texten, die ich gefunden habe, anders aus.
      Da steht immer: "...bis zu 400 kg Leermasse und max. 15 kW Motorleistung...".
      Nach meinem Sprachverständnis müssen beide Kriterien erfüllt sein um in L7e eingestuft zu werden.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Andererseits wird auf der entsprechende Seite expliziert der Fiat 500 genannt:

      FIAT

      Fiat Topolino 2000 mm 535 - 625 kg 13 KW L7e oder H-Nummer ( je nach Gewicht)

      Fiat 500 1840 mm 530 kg 13 KW L7e

      Fiat 600 2000 mm 575 kg 19 PS H-Nummer

      Fiat 600 Multipla 3530 mm 740 kg 20 PS H-Nummer

      ?(

      Kann jemand diesen Widerspruch aufheben?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kleinerItaliener ()

    • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

      Klasse L7e: vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht unter Klasse L6e fallen, mit einer Leermasse von bis zu 400 kg (550 kg im Falle von Fahrzeugen zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, und mit einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW.

      Quelle: [url=http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=137480,233]http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=137480,233[/url]

      Von daher war die Aussage von Klaus richtig, dass beide Kriterien erfüllt sein müssen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von fish ()

    • Salve!

      Ich denke, das ist wieder mal ein glorreicher "Ausfluss von Qualitätsjournalismus", abzulegen unter "forget it".
      zumindest habe ich noch NIE in einem OFFIZIELLEN (Amts-)text KONKRETE Typennennungen gesehen, d.h., ich schließe daraus, dass diese "Anreicherung" vom fleißigen Journalisten-Praktikanten stammt. Und der ist wohl etwas über's Ziel hinausgeschossen.
      Wie sonst käme ein 500er mit über 500 kg in die Liste der Fahrzeuge BIS max. 400 kg ...?

      :)

      Ciao a tutti, Ralfino
    • Der kam ganz einfach dadurch da rein:
      Was ist was? Auszug aus dem Kraftfahrtbundesamt

      Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L5e, L7e) Zulassungspflichtig
      3-rädrige (über 50 ccm und /oder über 45 km/h) Klasse L5e
      4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) Klasse L7e.
      4-rädrig zur Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW) Klasse L7e

      Dass das nur für Fahrzeuge zur Güterbeförderung gilt, wurde wohl übersehen... :rolleyes:


      Wär ja auch zu schön!
    • ... by the way:

      habe grad mal im Steuerrechner gegoogelt. Danach laufen die Kleinen mit 177 EUR Steuer p.a. bei "normaler" Zulassung.

      Wie habt ihr denn eure Schätzchen zugelassen? Sagt mal ...

      Mille grazie, Ralfino
    • Original von Klaus
      Original von wafap
      Ein Kriterium reicht schon.
      Das sieht aber in allen Texten, die ich gefunden habe, anders aus.
      Da steht immer: "...bis zu 400 kg Leermasse und max. 15 kW Motorleistung...".
      Nach meinem Sprachverständnis müssen beide Kriterien erfüllt sein um in L7e eingestuft zu werden.

      Hallo Klaus, wenn ich richtig lese bei Dir heute, dann hast Du Geburtstag: Happy Birthday :daumen:
      Ich habe die Information von einem Markenkollegen in Telgte bekommen, der hat das mit dem einen Kriterium durchgezogen. Jedenfalls ist das die Aussage von ihm.
      Grüße
      wafap
      Nobody is perfect ^^
      Und wenn Du meinst, kleine Dinge können nichts bewirken,
      dann hab mal eine Mücke nachts im Zelt 8o .
      (aus der Zeitung)
    • Original von Ralfino
      Danach laufen die Kleinen mit 177 EUR Steuer p.a. bei "normaler" Zulassung.
      Bei 650 cm³ stimmt das. Bei 500 cm³ sind es 126 €.


      Original von wafap
      Ich habe die Information von einem Markenkollegen in Telgte bekommen, der hat das mit dem einen Kriterium durchgezogen.
      Ich hab mal ne Mail zum TÜV Nord geschickt. Mal sehen, was die dazu sagen.
      All parts must swim in oil :roll:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ()

    • Original von wafap
      Hallo an alle,
      weiß nicht ob das schon bekannt ist
      :

      oldtimer-tv.com/oldtimer/DE/news/index.php?Seite=158

      Zur Klasse L7e zählen vierrädrige Oldtimer wenn sie folgende Kriterien
      erfüllen:

      1.Die Leermasse maximal 400 kg beträgt
      2.Die maximale Nutzleistung 15 kW beträgt.

      Ein Kriterium reicht schon.

      Falls schon thematisiert, thread bitte löschen.
      Grüße
      wafap


      Naja, der "Artikel" ist von 2009, damals haben wir auch schon kurz drüber gesprochen. Auf 400kg zu kommen ist schon übel. Bei dem Link von 2009 von Alfons ist noch etwas Info vom ADAC dazu.
      12. Berliner Fiat 500 Treffen
      8.-10. August 2014
      Schön wars, Nachlese unter www.panini-radente.de

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    • Original von fish

      Zur Klasse L7e zählen vierrädrige Oldtimer wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

      1.Die Leermasse maximal 400 kg beträgt
      2.Die maximale Nutzleistung 15 kW beträgt.



      würde ich in oder in der Nähe einer Umweltzone wohnen, hätte ich dann mein Goggomobil behalten können... Weil das hätte ich damit geschafft...
      Die ganze Welt ist voll
      von Sachen und es ist
      wirklich nötig, dass
      jemand sie findet
      Pippi Langstrumpf

      Damen mit unverdeckten Hutnadelspitzen sind von der Beförderung ausgeschlossen
    • Hab Antwort vom TÜV:

      "Klasse L7e: ...vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht unter Klasse L6e fallen, mit einer Leermasse von bis zu 400 kg (550 kg im Falle von Fahrzeugen zur Güterbeförderung), [...] und mit einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW."


      Da der Fiat 500 kein LKW ist, muß u.a. die Leermasse (Leergewicht) kleiner als 400 kg sein.

      Es müssen also beide Kriterien erfüllt sein.
      Die Interpretation von oldtimer-tv ist also wie vermutet (leider) falsch.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Aber mal im Ernst,
      kann es sein, dass der eine oder andere seinen 500er als L7e zugelassen bekommen hat?
      Und diese komische Liste mit den L7e Zulassungen ein Auszug aus Flensburg ist?
      Kann man das überprüfen?
      Das wär jetzt die Frage an Caruso:
      Wie könnte man ne Auskunft in Flensburg kriegen ob irgend ein Fiat 500se als L7e läuft?

      Gruß
      Jürgen
      PS: Wieso schreibt Klaus jetzt qausi gleichzeitig?
      FCKPTN/FCKTRMP/FCKMSK

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ()

    • Fehler kommen überall vor.

      Ich kann mir schon vorstellen, dass es als L7e zugelassene 500er gibt, wenn nämlich ein TÜV-Onkel oder/und eine Zulassungstante die Vorschrift irrtümlich falsch interpretiert hat.
      Original von jw500

      Das wär jetzt die Frage an Caruso:
      Wie könnte man ne Auskunft in Flensburg kriegen ob irgend ein Fiat 500se als L7e läuft?



      Ich weiß zwar nicht, warum ich das wissen sollte, aber:

      Beim KBA anrufen und fragen. ;)

      Bin doch kein Verwaltungshengst :schmoll:
      Vorschriften sind was für Mimis.
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