Abschleppstange in Deutschland erlaubt?

    • Abschleppstange in Deutschland erlaubt?

      Hallo zusammen,
      habe mal eine Frage.

      Ich war vor Jahren mal in Amerika.
      Mir ist jetzt wieder eingefallen, daß dort hinter Wohnmobilen sehr oft PKWs an einer Stange hinterlaufen. Die Stange muß also irgendwie mit der Lenkung verbunden sein.

      Das wäre doch praktisch, wenn man unseren kleinen Fiffi an einen normalen PKW anhängen könnte. Dann am Ziel abkoppeln und fröhlich fahren.
      Man bräuchte keinen Hänger oder sonstige Umstände.

      Ist das in Deutschland eigentlich erlaubt?
      Ich vermute mal nicht, sonst würde man das doch hier auch gelegentlich sehen.
      Hat jemand mal was davon gehört oder weiß näheres?

      Gruß Harro
    • Hallo,
      In Holland hab ich das letztes Jahr auf einem treffen gesehen,
      Der 500er Kombi hing hinter einem Wohnmobil .

      In Deutschland, meiner Meinung nach nur mit Klasse 2 möglich,
      Da Achsabstsnd größer als einen Meter.

      Mehr weiß ich leider nicht.

      Gruß Toby
    • tolle Sache, aber leider verboten

      diese Technik habe ich auch in Amerika gesehen und ich kann mich dunkel daran erinnern, daß 'ne VW Werkstatt mitte der 1960iger Jahre käfer ähnlich geschleppt hat.
      Der TÜV Oltimer Sachverständige in Pinneberg bei Hamburg (hat Ahnung und gibt gute Tipps) sagte mit daß das Problem wohl nicht die Führerscheinklasse ist, sondern eher die Gewichts-verhältnisse zwischen Zugauto und "Anhänger" und die erforderliche "durchgehende" Bremse.
      Aber die idee finde ich sehr gut.

      Grüße aus Hamburg

      Mozart
    • Hallo Mozart,
      das mit der Bremse ging mir auch schon durch den Kopf.

      Entweder wäre das gezogene Auto ungebremst (so schwer ist der Fiffi ja nicht)
      oder
      es müßte noch eine Art Auflaufbremse in den Fiffi eingebaut werden.

      Dazu kommt ja noch die Verbindung mit der Lenkung und die Kupplung am Zugwagen.

      Insgesamt sicher kein ganz billiges Vergnügen.

      Würde mich aber trotzdem interessieren, da der kleine 500er angenehmer auch größere Strecken bewegt werden könnte.

      Hattest Du mit dem TÜV-Menschen aktuell darüber gesprochen?

      Harro

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Harro ()

    • In Deutschland nicht erlaubt, nur:

      Wichtig ist u.a., ob Sie das Abschleppen (abzugrenzen vom Schleppen) im
      Rechtssinne meinen. Davon gehen wir aus. Abschleppen ist das Verbringen
      eines betriebsunfähigen (!) Fahrzeugs zu einem möglichst nahe gelegenen
      Bestimmungsort. Es greift der Notbehelfsgedanke. Zweck der Fahrt muss die
      Wiederherstellung, Verschrottung oder Ausschlachtung des gezogenen Fahrzeugs
      sein. In diesem Zusammenhang reicht nach § 6 I FeV die Fahrerlaubnisklasse
      des abschleppenden Kraftfahrzeugs.

      Bei Zuwiderhandlungen gegen das Abschleppen i.S.d. Notbehelfsgedanke liegt
      ein Schleppen i.S.d. § 33 StVZO vor mit der Folge, dass das geschleppte
      Kraftfahrzeug als zulassungspflichtiger Anhänger zu betrachten ist. Dann ist
      die Klasse E erforderlich, wenn das geschleppte Fahrzeug eine zulässige
      Gesamtmasse von mehr als 750 kg aufweist. Hier kommt dann - je nach
      konkretem Fahrzeugen - sowohl die Klasse B als auch BE in Betracht.

      Allgemein zum Anhängerführerschein:

      Bisher kannte das deutsche Fahrerlaubnisrecht keinen eigenen
      Anhängerführerschein. Vielmehr war diese Berechtigung von der Fahrerlaubnis
      des Zugfahrzeuges mit umfasst. Die Grenzen ergaben sich dabei aus der Anzahl
      der Achsen, der zulässigen Anhängelast sowie dem zulässigen Gesamtgewicht.

      Bei der Neueinteilung der Fahrberechtigungen sind eigene Klassen für den
      Anhängerbetrieb enthalten. Die Berechtigung des Zugfahrzeuges umfasst
      grundsätzlich nur Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht
      mehr als 750 kg. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für die Klasse B:
      Diese Fahrerlaubnis genügt dann für Anhänger über 750 kg, sofern das
      zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht
      mehr als 3500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers unter
      dem Leergewicht des Zugfahrzeuges bleibt. Andernfalls wird eine
      Fahrerlaubnis der Klasse BE für diese schwereren Gespanne benötigt, um nicht
      wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich belangt zu werden.

      Diese Neuregelung betrifft allerdings nur denjenigen, der erstmals die
      Fahrerlaubnis nach neuen Bedingungen erwirbt. Für den Inhaber einer
      bisherigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 hat diese Änderung keine Relevanz: Bei
      einem Umtausch erhält er neben der Klasse B auch weitere
      Führerscheinklassen, die den bisherigen Umfang der Fahrberechtigung
      ausfüllen. Sofern das alte Führerscheindokument nicht umgetauscht wird,
      bleibt es aufgrund weitreichender Besitzstandsregelungen bei den bisherigen
      Berechtigungen.

      Bei Gespannen bis 12 t zulässigen Gesamtgewichts kann es somit für den
      Inhaber einer älteren Fahrerlaubnis keine Probleme durch die Neuregelung
      geben, wenn das Zugfahrzeug eine zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich
      3,5 t hat.
      Ganz neu und immer zum Sonderpreis für FIATfans <3

      ferienwohnung-am-museum.de/
    • ... diese Idee warf ich schon mal im Thread Abschleppen ./. Schleppen auf.
      Hier konnte keiner was dazu sagen. Deshalb hab ich mal auf eigene Faust losrecherchiert ;)

      Das 1. „Problem“ bei der Sache ist am Ende der ACHSABSTAND des GEZOGENEN Vehikels. Da die Achsen weiter als 1 m auseinanderstehen, ist das kein Tandemachser mehr, sondern ein mehrachsiger Anhänger => LKW-FS.

      Theoretisch. Denn dann kommt noch Problem #2 dazu. Und das heißt ZULASSUNG.
      Das angehängte Fahrzeug ist als KFZ und nicht als Anhänger zugelassen. Damit kann es per se kein mehrachsiger ANHÄNGER sein.

      Und damit scheitert das Ganze. Leider :(

      Auf Nachfrage bei der Rennleitung, wie das denn sei für die ganzen Gelbschildrigen, die hier so rumtuckern, denn schließlich gilt ja hier auch die D-Gesetzgebung und nicht NL, GB oder sonstwas, zeigte man sich rat- und lustlos. „Eigentlich“ sei das nicht zulässig, man würde aber idR. nichts machen, denn was will man schon machen, ausser die Weiterfahrt untersagen und das sei dann doch wohl etwas unverhältnismäßig.

      * * *

      Die Alternative ist ein „Hund“. das ist ein Bügel, in den die Vorderräder eingehängt und festgezurrt werden (sieht aus, wie ein Brillengestell). Das Ding ist als Anhänger zugelassen und das Auto steht offiziell auf dem Anhänger. Schöne deutsche Bürokratie-Welt :)
      Dafür brauchts aber auch den FS für mehrachsige Anhänger.

      Ciao,
      Ralfino
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