Aktuellste Zulassungsverordnung: Kennzeichengröße?

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    • Aktuellste Zulassungsverordnung: Kennzeichengröße?

      Komme gerade etwas frustirtiert von der Zulassungsstelle für den Landkreis TÖL zurück (ohne Zulassung).

      In meinem TÜV-Bericht steht der Zusatzvermerk:
      "Vorschlag für Zulassungstelle: Größe hint.amtl.Kennz. max.280x200mm"

      Die Zulassungsstelle sagt, diese TÜV-Angaben gelten für sie nicht, ich muss das Fahrzeug bei ihnen vorführen, wenn ich ein kleineres Blech als die Standard 360x200mm haben will.

      Nun ist es meines Wissens aber so, dass es für das Blech ohnehin keine Mindestgröße gibt. Vorgeschrieben sind doch nur die Buchstabenbreiten und die -abstände. Daraus folgt: wenn ich eine schöne kurze Nummer ergattern kann, die unter Einhaltung der Breiten/Abstände ein kleineres Blech möglich machen würde, müsste das auch abgestempelt werden. SO war es auch bei meinem Motorrad. Da hab ich als Nummer TÖL-IQ8, das hat (zwar mit minimaler Abstandsunterschreitung) auf ein 200x200mm Blech gepasst, und wurde gestempelt. So musste ich kein 280mm-Kuchenblech ans Mopped schrauben.

      Die Dame von der Zulassungsstelle meinte, dem sei nicht (mehr) so. Mit der aktuellsten Verordnung (die auch mit den neuen Größen für Motorradkennzeichen kam), seien nun auch feste Größen für's Blech vorgeschrieben, egal wie lang die Nummer in dem Blech ist.

      Ist das so???

      Und falls dem so ist: der 500er ist ja bauartbedingt hinten nicht wirklich beschränkt, was die Blechgröße angeht. Ein 360mm-Blech passt ja drauf, auch wenn's scheiße ausschaut. Eigentlich ist der Platz für's Kennzeichen ja nur für 280mm ausgelegt, aber das wird dem von der Zulassungsstelle vermutlich schnurzpiepegal sein, solang das 360mm-Blech draufgeht ohne technische Probleme zu verursachen. Optik/Ästhetik interessiert die ja nicht.

      Kann ich - z.B. durch einen orig. ital. Kennzeichenrahmen wie sie früher um die alten schwarzen Originalkennzeichen montiert wurden, so eine "Bauartbeschränkung" vortäuschen? Hat das Aussicht auf Erfolg?

      Wie sind eure Erfahrungen mit der Zulassungsstelle?
    • Anhand der Kennzeichen, mit denen Autos so rumfahren, ist jetzt schon klar, dass du keine allgemeingültige Antwort bekommen wirst. Ich hab mit der Zulassungsstelle in Berlin auch ne Weile gerungen, bis sie eingesehen haben, dass ich ohne ein 280er Kennzeichen das Gelände nicht verlassen werde (anketten, Hungerstreik etc.). Da hatte ich auch mit dem Edelstahlrahmen argumentiert. Die wollten mir auch ein 340er Kennzeichen für meinen Kombi verpassen.
      Beim N war ich dann schlauer. Da habe ich mir einfach ein 280er Kennzeichen machen lassen. Das wurde ohne zu murren abgestempelt und fertig. Vielleicht hatte ich ja auch nur Glück.

      Die Fahrzeugzulassungsverordnung kannst du hier einsehen (Stand 8.4.2011)
      stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm
      Und zu Kennzeichengrößen steht hier was.
      stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

      [color=rgb(24, 42, 86)]b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm[/color]




      Interessant für dich:

      [color=rgb(24, 42, 86)]4. Ergänzungsbestimmungen
      [color=rgb(24, 42, 86)]Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.[/color][/color]



      Was alles geht, wenn man einen kennt, der einen kennt:


      ©Caruso


      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ()

    • Die Zulassungsstelle sagt, diese TÜV-Angaben gelten für sie nicht, ich muss das Fahrzeug bei ihnen vorführen, wenn ich ein kleineres Blech als die Standard 360x200mm haben will.

      Ja, wo ist denn jetzt das Problem? Dann führ den Wagen doch vor. Wenn die Nummer kurz genug ist, sollte es doch keine Probleme geben. Als Argumentationshilfe ("bauartbedingt") würde ich den italienischen Edelstahlrahmen dranschrauben.

      Ich hab in Berlin sowohl hinten als auch vorne kurze Schilder bekommen. Ging mit einem Zusatzantrag bei der eigentlichen Zulassung, den die technische Stelle der Zulassungsstelle stempeln mußte (kam glaub ich 20.- extra) und verbunden natürlich mit einer Vorführung.

      Der Beamte war froh, mal aus seinem Büro zu kommen und fand den Edelstahlrahmen (hatte ich auch extra drangemacht) absolut bauartbedingt. Es waren keine Überredungskünste nötig, noch kenne ich jemanden von der Zualssungsstelle.
      Hat glaube ich 10 Minuten gedauert, davon 9 Minuten zum Auto laufen und wieder zurück...
    • besorg dir doch einfach eine dieser edelstahlkennzeichenrahmen für hinten und behaupte, dass da bauartbedingt kein anderes kennzeichen als das 280er reinpasst. so hab ich das bei meinem h - kennzeichen gemacht. vorn wirds schwieriger. aber wenn sie dir hinten die schmale schrift und das kleine kennzeichen geben ist es nur noch eine frage des verhandlungsgeschicks auch vorn ein kürzeres zu bekommen.
      grundsätzlich gilt auf zulassungsstellen, dass es genauso zurückhallt wie man hineinruft in den schilderwald ;)
    • Danke für die Antworten, hab's nachgelesen. Auch in der aktuellsten Version der FZV gibt es immer noch KEINE Mindest- oder Pflichtbreite für's Kennzeichen. Nur ein Größtmaß ist vorgeben (340mm, und nicht 360 wie die Dame meinte).
      Also alles unverändert wie immer schon: lässt die Nummer ein kleines Blech zu, muss das auch gestempelt werden. Basta. Nix da mit neuen Regelungen, die spinnen wohl.

      Okay, ne 2-oder 3-stellige Nummer (wie bei meinem Motorrad) werd ich nicht bekommen. Aber eine 4-stellige. Initialen + 2 Ziffern. Kein "H", keine Saison.

      Dann komme ich, rein rechnerisch, wenn ich die Mindestmaße was Schriftbreite und Abstände angeht, für das hintere zweizeilige Kennzeichen ohne irgendwelche Tricksereien auf ein 280mm Blech! Was zicken die da also so rum? Mannmannmann... wenn die nicht mal ihre eigenen Vorschriften kennen... da kri'isch Plack!

      Vorne ist's mit den gegebenen Standwardwerten bei Mittelschrift aber leider dennoch ein 520mm-Blech. Menno, das ganze Auto ist keine 1,30m breit. Schraub da ein 52cm-Blech dran, und es bleibt links und rechts nicht mehr viel von der Fahrzeugfront übrig. Vielleicht haben sie ein Einsehen und ich krieg für vorne eins in Engschrift zugeteilt. *hoff*

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dewib ()

    • Hallo Dewib,

      den Ärger kann ich gut verstehen.
      In der Zulassungsstelle Hildesheim verhalten sie sich ähnlich.

      Bei der Umkennzeichnung mit H-Kennzeichen hatte ich von einem Freund die Erlaubnis, sein ablaufendes Motorrad-Kennzeichen HI-G1 zu übernehmen.

      Bei Anmeldung wurde dann gefragt, was das denn für ein Fahrzeug sei und prompt war es Essig mit einem kurzen Kennzeichen.
      Jetzt habe ich vorn und hinten auch die größtmöglichen Kennzeichen (vorne 520 mm bei 1320 mm Fahrzeugbreite), was wie du richtig sagst einfach sch$%&ße aussieht.

      Zum Trost habe ich mir beim www.Kennzeichenversand.de in Berlin 1x 280 x 200 mm und 1 kurzes Frontkennzeichen (2x 9,95 €+ Versand) machen lassen. Allerdings wird das Abstempeln wohl ein schöner Traum bleiben. Siehe Bild unten.

      Hier kannst mal testen, ob deine Kennzeichenkombination auf 280 mm passt:
      kennzeichenversand.de/index.ph…1&productId=420df807599a5

      Auf [Zwei oder dreirädrige KFZ (280mm)] klicken.

      Als ich in Hildesheim einer Dame beim Kennzeichenprägedienst meinen Frust schilderte, sagte sie keck, dass man ja schließlich auch Kunde sein und die ganzen Verwaltungs-Schilderkosten auch nicht ohne ist. Schön wär's ...

      Martin
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      1979-2025 = 46 Jahre FIAT 500

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von ()

    • Hy,
      mit dem H-Kennzeichen kriegt Ich auch erst das Große Kennzeichen...aber viel zu groß für den kleinen.Dem Beamten an Schalter 1 war´s egal.
      Als Ich zufällig nochmal beim Amt war und nachfragte, mußte zum Amtsleiter.Der war SUPER NETT...fährt einen VW Käfer...kennt mein Auto vom sehen her...hatte einen 126 RED 1980 als Neuwagen gekauft...als Nachfolger zum 500 damals.Er verstand mein Problem und hat mir dann das kleine Kennzeichen erlaubt bzw.erteilt. :daumen:







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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zwergziege ()

    • Leute, mal 'ne ganz dumme Frage:
      Warum lasst ihr euch auf solche Diskussionen mit den Beamten ein? Der „Kann-Nicht“ wohnt bekanntlich gleich neben dem „Will-Nicht“ ...

      Immer, wenn mir ein Amtmann was erzählt von wegen: „... das ist halt so Vorschrift“, entgegne ich freundlich aber bestimmt: „Bitte zeigen Sie mir mal die Vorschrift. Also das SCHRIFTSTÜCK“.

      Ganz schlaue Zeitgenossen versuchen manchmal sich herauszuwinden mit dem Hinweis, dass das nicht ihr Job sei. Dann erlaube ich mir einen dezenten Hinweis darauf, wer denn ihr Arbeitgeber ist ... und frage, WER KONKRET mir denn in seinem Amt dann die entsprechende Stelle im Text zeigen kann.

      Meist ist dann beim Abteilungsleiter rasch geklärt „ok, dann machen wir das halt AUSNAHMWEISE“ mal so“ ... damit man sein Gesicht wahren kann.

      In Bezug auf Kennzeichen würde ich auch eines genau nach Vorschrift (gut, man muss sich natürlich an diese dann auch halten!) per Web bestellen (die Präger vor Ort werden sich's kaum mit der benachbarten Zulassungsstelle verschxxxx wollen) und dann vorlegen. Ein Ausdruck des entspr. § im Gepäck schadet nicht ;)

      Ciao,
      Ralfino
    • Original von dewib
      Danke für die Antworten, hab's nachgelesen. Auch in der aktuellsten Version der FZV gibt es immer noch KEINE Mindest- oder Pflichtbreite für's Kennzeichen. Nur ein Größtmaß ist vorgeben (340mm, und nicht 360 wie die Dame meinte).
      Also alles unverändert wie immer schon: lässt die Nummer ein kleines Blech zu, muss das auch gestempelt werden. Basta. Nix da mit neuen Regelungen, die spinnen wohl.

      Okay, ne 2-oder 3-stellige Nummer (wie bei meinem Motorrad) werd ich nicht bekommen. Aber eine 4-stellige. Initialen + 2 Ziffern. Kein "H", keine Saison.

      Dann komme ich, rein rechnerisch, wenn ich die Mindestmaße was Schriftbreite und Abstände angeht, für das hintere zweizeilige Kennzeichen ohne irgendwelche Tricksereien auf ein 280mm Blech! Was zicken die da also so rum? Mannmannmann... wenn die nicht mal ihre eigenen Vorschriften kennen... da kri'isch Plack!

      Vorne ist's mit den gegebenen Standwardwerten bei Mittelschrift aber leider dennoch ein 520mm-Blech. Menno, das ganze Auto ist keine 1,30m breit. Schraub da ein 52cm-Blech dran, und es bleibt links und rechts nicht mehr viel von der Fahrzeugfront übrig. Vielleicht haben sie ein Einsehen und ich krieg für vorne eins in Engschrift zugeteilt. *hoff*
      Ciao Dewib
      Tölzern würd ich auch kein kleines Kennzeichen geben.  :D


      Gruß Antonio 
      Der Fehler liegt meist zwischen Lehne und Lenkrad. :auto:
    • Mit dem Rahmen und dem alten Nummernschild in der Hand wars kein Problem bei mir. Die Lady von der Schilderprägerei hat sogar nochmal beim Amt angerufen und das persönlich mit der (sehr zugänglichen) Sachbearbeiterin dort geklärt. Die Würzburger sind halt doch nette Leute ;)
      Dateien
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      Wer glaubt, das ginge nicht,
      möge bitte nicht demjenigen im Weg stehen,
      der es gerade macht...
    • Original von Der Pate
      Ciao Dewib
      Tölzern würd ich auch kein kleines Kennzeichen geben. :D

      Va fa' ..... :stupid:


      Ich hab das Auto jetzt auf'm Hänger bei mir auf'm Hof stehen. Am Montag fahr ich samt Hänger und dem "Corpus delicti" oben drauf zur Zulassungsstelle. Hab ich mir heut auch noch einen Edelstahlrahmen ausgeliehen, der ist zur Anschauung drauf geschraubt. Bewaffnet mit den Ausdrucken aus der FZV und einer von mir bemaßten Skizze des geplanten Kennzeichens, in dem alle Maßvorgaben aus der FZV eingezeichnet und eingehalten sind, werde ich dann den Amtsschimmel zum Auto bitten und ihm solange die Ausdrucke mit der FZV um die Ohren hauen, bis er um Gnade fleht. :hammer:

      Da lass ich dann den Frust raus, dass ich das ganze Wochenende nicht damit spazieren fahren konnte.
    • finde es echt erstaunlich das es scheinbar mit diesen Chromrahmen klappt ein kleines Kennzeichen zu kommen :D

      vor allem wenn man bedenkt das der in Deutschland gar nicht zulässig ist
      der schwarze Rand darf nicht verdeckt sein :prof:
      theoretisch könnte es sogar bei einer normalen TÜF Prüfung beanstandet werden
      musste mal bei einem Kennzeichen den Rand nachpinseln
      weil der nicht mehr wirklich schwarz war. :wall:
      (die Buchstaben und Zahlen hatte ich vorher schon nachgepinselt)

      aber der Zweck heiligt die Mittel :daumen:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Udo500 ()

    • Mach einfach ein Bild mit Zollstock und sag du möchtest den Amtsleiter sprechen, das schüchtert im algemeinen ganz schön ein, die müssen sich ja auch rechtfertigen und das wegen einem kleinen nummernschild macht das keiner und wenn doch kanns du deine Beschwerde gleich an höchster stelle kuntun.
      Dateien
      • 500_107.jpg

        (113 kB, 413 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Allein die Kennzeichenbeleuchtung musste eigentlich schon als begründung ausreichen, weil ein größeres als das orginale Kennzeichen ist bestimmt nicht ausreichend beleuchtet.

      Ausserdem konnte die Änderung der Kennzeichengröße das H-Kennzeichen gefährden. :clown: :hammer:
      Gruß Max

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von 500maximum ()

    • Hab zwar kein H, da zu viel Steuern und kein Vorteil bei mir auf dem Land, aber wegen des Langen SHG vor den normalen Buchstaben und den eng gesetzten Kennzeichenleuchten beim Puch hab ich mir die maximale Breite des Schilds beim TÜV gleich mit eintragen lassen ;)

      Vorteil: Für PKW gibt es bei uns minimal 2 Buchstaben + 2 Zahlen. Ich hab nur eine Zahl.

      Lustig nebenbei 1: Die Jungs auf der Zulassungsstelle behaupteten " Bei so alten Autos schauen wir doch, ob die Nummer passt - das hätten Sie sich doch nicht eintragen lassen müssen" ............. bin jahrelang mit nem Kuchenblech unter der schmalen, runden Käfernase rumgefahren.

      Lustig nebenbei 2: "Bei den neuen Schildern gibt es keien fette Engschrift mehr" .... Hmmm, wieso sehen dann die Buchstaben auf dem Wohnwagen SHG-EX 51 so völlig anders aus als beim SHG-EX 5 am Auto?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von steyr-martin ()

    • Das hatten wir hier doch ausgiebig...

      Und in epischer Breite diskutiert. Ich habe mir - eben weil ich einen Edelstahlrahmen aus Italien habe, der zu der Zeit aktuell war, als unsere Warzen Neuwagen waren - ein Schild selbst gemacht. Ich bin jetzt schon an X Bullen vorbeigefahren, das hat die nicht die Bohne interessiert. Ich hab halt das Kuchenblech hinterm Vordersitz - wenn mich einer anhält, zeig ich ihm zunächst das und stell mich doof. Ich habe das Teil jetz seit der Zeit des letzten Threads dran. Das Maß dieses Schildes ist ca. 6 x 25 cm - also mini, aber es stimmt im Verhältnis zum Auto halt perfekt. Ein Ergebnis dieser hitzigen Diskussion war ua. daß man keinesfalls den Zulassungsstempel scannen, verkleinern und draufpappen sollte - denn das ist Urkundenfälschung und da verstehen die (mit Recht) keinen Spaß. Mein Argument ist eben immer: Die historischen Amischlitten mit monströsen Ausmaßen dürfen auch ein Leichtkraftrad-Kennzeichen tragen, aber meine Warze soll ein Kuchenblech tragen müssen? Ich hab das vordere Schild schon mit Flügelmuttern drangemacht (das ist AUCH verboten - ich weiß, aber es ist praktisch) und hoffe, daß wenn ich dereinst in ne Kontrolle komme, mir ein gnädig gesonnener Freundlicher Helfer gegenübersteht. Wer ein so kleines Schildchen braucht - ich hab den ganzen Zeichensatz da.
      Grüße
      von
      Joachim

      Hier der Link zum Thread:
      500forum.de/index.php/Thread/1…0b1030e5a426b1135f912cbca

      PS: Das Schild, das hier links in meinem Avatar-Bild zu sehen ist, war vor der Umstellung auf Kleinstkennzeichen dran.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Guzzi_Cali2 ()

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