Komme gerade etwas frustirtiert von der Zulassungsstelle für den Landkreis TÖL zurück (ohne Zulassung).
In meinem TÜV-Bericht steht der Zusatzvermerk:
"Vorschlag für Zulassungstelle: Größe hint.amtl.Kennz. max.280x200mm"
Die Zulassungsstelle sagt, diese TÜV-Angaben gelten für sie nicht, ich muss das Fahrzeug bei ihnen vorführen, wenn ich ein kleineres Blech als die Standard 360x200mm haben will.
Nun ist es meines Wissens aber so, dass es für das Blech ohnehin keine Mindestgröße gibt. Vorgeschrieben sind doch nur die Buchstabenbreiten und die -abstände. Daraus folgt: wenn ich eine schöne kurze Nummer ergattern kann, die unter Einhaltung der Breiten/Abstände ein kleineres Blech möglich machen würde, müsste das auch abgestempelt werden. SO war es auch bei meinem Motorrad. Da hab ich als Nummer TÖL-IQ8, das hat (zwar mit minimaler Abstandsunterschreitung) auf ein 200x200mm Blech gepasst, und wurde gestempelt. So musste ich kein 280mm-Kuchenblech ans Mopped schrauben.
Die Dame von der Zulassungsstelle meinte, dem sei nicht (mehr) so. Mit der aktuellsten Verordnung (die auch mit den neuen Größen für Motorradkennzeichen kam), seien nun auch feste Größen für's Blech vorgeschrieben, egal wie lang die Nummer in dem Blech ist.
Ist das so???
Und falls dem so ist: der 500er ist ja bauartbedingt hinten nicht wirklich beschränkt, was die Blechgröße angeht. Ein 360mm-Blech passt ja drauf, auch wenn's scheiße ausschaut. Eigentlich ist der Platz für's Kennzeichen ja nur für 280mm ausgelegt, aber das wird dem von der Zulassungsstelle vermutlich schnurzpiepegal sein, solang das 360mm-Blech draufgeht ohne technische Probleme zu verursachen. Optik/Ästhetik interessiert die ja nicht.
Kann ich - z.B. durch einen orig. ital. Kennzeichenrahmen wie sie früher um die alten schwarzen Originalkennzeichen montiert wurden, so eine "Bauartbeschränkung" vortäuschen? Hat das Aussicht auf Erfolg?
Wie sind eure Erfahrungen mit der Zulassungsstelle?
In meinem TÜV-Bericht steht der Zusatzvermerk:
"Vorschlag für Zulassungstelle: Größe hint.amtl.Kennz. max.280x200mm"
Die Zulassungsstelle sagt, diese TÜV-Angaben gelten für sie nicht, ich muss das Fahrzeug bei ihnen vorführen, wenn ich ein kleineres Blech als die Standard 360x200mm haben will.
Nun ist es meines Wissens aber so, dass es für das Blech ohnehin keine Mindestgröße gibt. Vorgeschrieben sind doch nur die Buchstabenbreiten und die -abstände. Daraus folgt: wenn ich eine schöne kurze Nummer ergattern kann, die unter Einhaltung der Breiten/Abstände ein kleineres Blech möglich machen würde, müsste das auch abgestempelt werden. SO war es auch bei meinem Motorrad. Da hab ich als Nummer TÖL-IQ8, das hat (zwar mit minimaler Abstandsunterschreitung) auf ein 200x200mm Blech gepasst, und wurde gestempelt. So musste ich kein 280mm-Kuchenblech ans Mopped schrauben.
Die Dame von der Zulassungsstelle meinte, dem sei nicht (mehr) so. Mit der aktuellsten Verordnung (die auch mit den neuen Größen für Motorradkennzeichen kam), seien nun auch feste Größen für's Blech vorgeschrieben, egal wie lang die Nummer in dem Blech ist.
Ist das so???
Und falls dem so ist: der 500er ist ja bauartbedingt hinten nicht wirklich beschränkt, was die Blechgröße angeht. Ein 360mm-Blech passt ja drauf, auch wenn's scheiße ausschaut. Eigentlich ist der Platz für's Kennzeichen ja nur für 280mm ausgelegt, aber das wird dem von der Zulassungsstelle vermutlich schnurzpiepegal sein, solang das 360mm-Blech draufgeht ohne technische Probleme zu verursachen. Optik/Ästhetik interessiert die ja nicht.
Kann ich - z.B. durch einen orig. ital. Kennzeichenrahmen wie sie früher um die alten schwarzen Originalkennzeichen montiert wurden, so eine "Bauartbeschränkung" vortäuschen? Hat das Aussicht auf Erfolg?
Wie sind eure Erfahrungen mit der Zulassungsstelle?