Selbstmördertüren kein TÜV

    • Selbstmördertüren kein TÜV

      Hallo Freunde , habe mir einen Jugendtraum erfüllt und mir eine Giardinera BJ74 aus Italien geholt. Jetzt mußte ich feststellen das der TÜV zu meinem Selbstmördertüren NEIN sagt .( Habe mich leider vorab nicht Informiert, mein Fehler ! , kann das Auto doch nicht einfach wegschmeißen oder ! ) wer kann mir bitte helfen !!!
    • Morgen,

      da hast ja einen Volldeppen beim TÜV erwischt.
      Ist aber vollkommen Rechtens. Es gibt einen Stichtag dass ab dann keine Selbstmördertüren mehr zugelassen werden. Bj. 74 fällt da schon drunter.

      Aber such Dir einen anderen Prüfer oder versuch mit dem mal zu reden im Vorfeld.
      Wie das heutzutage mit EU und EZ aus einem Mitgliedsstaat aussieht weis ich nicht genau.
      War bei mir vor 10 Jahren auch schon Thema beim TÜV. Der Prüfer meinte beim Ausstellen am Schluß noch. Wart mal ich glaub da war was mit Selbstmördertüren.
      Ich hab Ihm aber nur gesagt, Alois wenn Du Deine Rente noch verbraten willst, lass es gut sein.
      War dann auch gut.


      Grüße Forrest G.
      Elefanten vergessen nie - Forrest G. drei Monate später
    • Notfalls verkaufst du das Auto an einen ohne Ordnung.
      Beim Rückkauf hat leider der Vorbesitzer den Brief verloren.
      Das steht dann aber auch im Kaufvertrag.
      Dann zum Tüv und als 1963er zulassen.
      Eine eidesstattliche Erklärung musst du noch unterschreiben, weil du keine Papiere zu dem Auto hast. Stimmt ja auch:-)
      Das meinte wohl mein Namensvetter mit Mittel und Wege
      Bevor i mi aufreg, isch mer's lieber Egal.
    • moin
      ich fahre auch einen komi bauj.64 mußte auch vor vier jahren eine
      vollabnahme machen habe da überhaupt keine schwierigkeiten gehabt
      lass dir mal die unterlagen zeigen wo geschrieben steht das das nicht
      zulässig ist oder andere prüfstelle viel glück
      lg rolf
      Arm zu sein ist keine Schande :D
    • Im Vollabnahmegutachten meines 70er Kombis stand drin:
      "Mit ABE Ausnahmegenehmigung: Die Türbänder (Scharniere) sind auf der in Fahrtrichtung hinten liegenden Seite der Tür angebracht."
      Das wurde dann auch so in den Kfz-Schein übernommen.Bild1.jpg
      Lass mal den TÜV-Prüfer in seiner Datenbank nach der Ausnahmegenehmigung suchen. Meiner hat sie jedenfalls problemlos gefunden.
      All parts must swim in oil :roll:

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    • Original von fiatrolf
      moin
      ich fahre auch einen komi bauj.64 mußte auch vor vier jahren eine
      vollabnahme machen habe da überhaupt keine schwierigkeiten gehabt
      lass dir mal die unterlagen zeigen wo geschrieben steht das das nicht
      zulässig ist oder andere prüfstelle viel glück
      lg rolf
      Er hat einen Autobianchi Kombi BJ 74
      nicht 64.
      Bis zu einem bestimmten Jahr hatte Fiat noch eine Ausnahmegenehmigung die Gärtnerin in Deutschland mit Selbstmördertüren zu verkaufen, weis aber nicht welches Jahr.
      Gruß Max

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 500maximum ()

    • Bei meinem '76er wollte der das gar nicht wissen,
      Steht auch nix in meinen Papieren.
      Als ich den Prüfer nach der bestandenen Prüfung danach fragte, sagte er, dass das ja original sei und somit für ihn in Ordnung.
    • Hy,
      das Problem ist halt hier, dass der Prüfer ja recht hat. Strenggenommen darf das Fahrzeug in D nicht mehr zugelassen werden. Selbst eine Ausnahmegenehmigung ist befristet. Somit Bj 74 geht gar nicht mehr.
      Ich meine ab 64 in D nicht mehr möglich, Sondergen. bis Bj. 66.
      Aber man muß jetzt halt einen jüngeren Prüfer finden der das nicht weiß, oder dems wurscht ist.
      Ich würd erstmal mit dem Prüfer nochmal reden.

      Grüße Forrest G.
      Elefanten vergessen nie - Forrest G. drei Monate später
    • Mein Kombi ist mit dem Vermerk: FZ gilt bezüglich §35 STVZO (Türscharniere
      hinten) als vor dem 01.07.1963 in den Verkehr gekommen. eingetragen .
      Als Baujahr wurde dann 01.07.1963 eingetragen.
      Gruß Dieter
      Wir leben alle unter dem selben Himmel aber haben nicht den gleichen Horizont.
    • Eine Ausnahmegenehmigung wird normalerweise vom Kraftfahrts Amt erteilt.....so war es jedenfalls früher.
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    • Selbstmördertüren

      Vielen Dank für die Tipps .

      Habe mit dem Chef von meinem Tüv gesprochen , er meint da könnte er schon eine Sondergenemigung befürworten , damit das Landratsamt sein OK gibt.

      Nächste Woche werd ich hinfahren , dann werden wir sehen.

      Ich halt euch auf dem Laufenden.
    • Mörderischer TÜV

      Hallo Olive,

      bei der Zulassung von Massimo (Bj. 1974) gab 2002 es keine Probleme, da die Zulassungsstelle eine Bescheingung des RP Darmstadt anerkannte, dass eine Umrüstung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist.

      Der entsprechende Passus findet sich im Kfz-Schein, den ich dir gerne in Kopie schicke.

      Viel Erfolg!

      Rüdiger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rüdiger Bonneß ()

    • Hallo,

      na also geht doch.
      Was hast jetzt drinstehen? Ausnahmegenehmigung?
      Das dürfte jetzt unproblematisch werden.

      Gib Bescheid wie ausgegangen ist.

      Rüdiger, seit 2002 ist viel Wasser die Isar hinabgeflossen und Vorschriften heutzutage ändern sich schneller als wir lesen können.

      Grüße Forrest G.
      Elefanten vergessen nie - Forrest G. drei Monate später
    • Es ist geschafft , habe die § 70 Genemigung vom Landratsamt bekommen ,
      Auto ist endlich angemeldet.

      Text; ABW.V.D STVZO; §35E; Türbänder ( Scharniere) sind auf der in Fahrtrichtung Hinten liegenden Seite angebracht. Ausnahmegen.Gem. $ 70 ERF. Ausnahmegenemigung Gem. § 70 STVZO erteilt durch Landratsamt....., ohne weitere Beschränkungen und Auflagen.
    • Hallo Olive,

      entlich geschafft! Herzlichen Glückwunsch!
      Ich habe dir die Daumen gedrückt !
      Ich finde auch gut das Du das auf "legealen Weg" geschafft hast!
      Nochmal Glückwunsch und Gute Fahrt!

      Gruß Tini
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