Wer von euch hat einen Einspuranhänger zB einen" Huckepack" oder ähnlich? Foto ?
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Nee Axel deinen Einspuranhänger kenne ich . ist das nicht dieser China-nachbau?cinquecento63 schrieb:
ich, Foto geht gerade nicht, willst Du einen haben?
cinquecento63 schrieb:
... ihr nötigt mich, in raus zu kramen und Fotos zu machen
Wolti schrieb:
Wer von euch hat einen Einspuranhänger zB einen" Huckepack" oder ähnlich? Foto ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Günther () aus folgendem Grund: ed
Günther schrieb:
Einspuranhänger gab es früher. Auch für Motorräder. In Tschechien fuhren viele.
Für Wolti hoffe ich dass der auch zugelassen wird (obwohl früher waren die Zulassungsfrei).
de.wikipedia.org/wiki/Einspuranh%C3%A4nger
pkw-einradanhaenger.com/modelle.html
pkw-einradanhaenger.com/pdf/stvzo.pdf
....einfach g...!
Wolti schrieb:
Wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden (Alter, Gesamtgewicht und Art des Aufbaus) sind die immer noch Zulassung-frei . Die Einradanhänger gelten dann als Gepäckbrücke und unterliegt auch nicht der Geschwindigkeitsbegrenzung für fahren mit Anhänger
Klaus schrieb:
Schau dir mal den dritten Link von @Günther an, da steht was anderes drin.Wolti schrieb:
Wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden (Alter, Gesamtgewicht und Art des Aufbaus) sind die immer noch Zulassung-frei . Die Einradanhänger gelten dann als Gepäckbrücke und unterliegt auch nicht der Geschwindigkeitsbegrenzung für fahren mit Anhänger
Klaus schrieb:
Schau dir mal den dritten Link von @Günther an, da steht was anderes drin.Wolti schrieb:
Wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden (Alter, Gesamtgewicht und Art des Aufbaus) sind die immer noch Zulassung-frei . Die Einradanhänger gelten dann als Gepäckbrücke und unterliegt auch nicht der Geschwindigkeitsbegrenzung für fahren mit Anhänger
Wolti schrieb:
lese mal zuende, die letzten drei SätzeKlaus schrieb:
Schau dir mal den dritten Link von @Günther an, da steht was anderes drin.Wolti schrieb:
Wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden (Alter, Gesamtgewicht und Art des Aufbaus) sind die immer noch Zulassung-frei . Die Einradanhänger gelten dann als Gepäckbrücke und unterliegt auch nicht der Geschwindigkeitsbegrenzung für fahren mit Anhänger
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