getunter 126er Motor mit TÜV und H-Zulassung?

    • schlupfloch §72 Stvzo

      Das mit dem Datum vom 01.10.1971 für Fremdzünderautos (Benziner) stimmt, wenn es sich um deutsche Autos mit einer ABE handelt. Ist es aber ein ausländisches Auto aus Europa mit einer nachzuweisenden EBE, so gilt als Stichtag der 20.04.1973. D.h. alle Autos aus dem europäischem Ausland mit einer EBE vor dem Stichtag bedürfen laut §72 StVZO-EG//ECE (Ergänzungslieferung Nr.83 vom Okt. 2014 zu den Emissionsvorschriften) zur Prüfung des Emissionsverhaltens nur die CO Messung im Leerlauf und nicht das teure Einzelsonderabgasgutachten, was z.B. als Zyklusabgasverhalten auf einem Rollenprüfstand an nur wenigen Orten in Deutschland zu deftigen Preisen ohne Erfolgsgarantie durchgeführt wird.
      Besser ist aber, man hat ein Auto vor Bj.10.71, noch besser ist Bj. 69, denn 69 als Stichtag ist den alten TÜVlern noch bekannt, das Datum 01.10 1971 kennt kaum noch ein Prüfer, geschweige denn die Übergangssonderregelung für ausländische Fahrzeuge.

      Da mein Prüfer das damals auch nicht wusste, hab ich mir , nachdem Tuningsmaßnamen an meinem 72er wegen der AU Vorschriften nicht abgenommen wurden, einen 07. 71iger gekauft und das ganze Tuniggedöns umgebaut, danach waren die Eintragungen nach der CO Messung ratzfatz kein Problem mehr. 40PS getunter Visamotor macht Spass im Fiat 500, wenn er eingetragen ist. Ansonsten hat man ständig Angst, weil man ohne ABE und somit auch ohne Versicherungsschutz unterwegs ist.

      Falls der Prüfer nur Bahnhof versteht, 07042 3599357, da ist Matthias Gerst vom TÜV Süd vermutlich zu erreichen.
    • ...der TÜVler, den ich heute gefragt habe, sah beim Abgasgutachten kein Problem. Das Schlupfloch, welches von Matthias Gerst erwähnt wird, habe ich auch nur bei einem Mercedes und einem VW-Käfer Forum gefunden. Aber ich konnte keinen brauchbaren Beleg dafür finden - im §72 STVZO scheint da nix zu finden zu sein - hast du da etwas belastbares?
      1. ja, ich war beim TÜV und hab mich erkundigt. In den Ergänzungslieferungen Nr. 83 vom Okt. 2014 bezüglich der Emissionsvorschriften steht in der 2. Spalte ganz klar das Datum 20.04.1973 für Fremdzünder mit EBE. Quelle: was ist wie-StVzo-EG/ECE, Moravia Druck-Verlag, Wiesbaden. Hab auch mit dem Sachbearbeiter gesprochen, der nach Durchsicht der Papiere zugeben musste, dieses "Schlupfloch" ist real, nur nicht bekannt. Um durch das Loch zu schlüpfen bedarf es den Nachweis einer europäischen Betriebserlaubnis (EBE) vor dem 20.04 1973. Hat man das, kann man Tunings am Motor machen, über einen anerkannten Leistungsprüfstand z.B.bei Bosch (60-80Euro) fahren und dann den Motor nach erfolgreicher CO Messung eintragen lassen. Geräuschmessungen im genormten Abstand werden dann bei anscheinend zu lautem Auspuff noch fällig, pingelige bzw. pflichtbewuste Prüfer zögern dann gerne noch bei der Frage, ob die Bremsen dem enormen Leistungszuwachs des Motors überhaupt gewachsen sind, noch pingeligere Prüfer zweifeln an, das die Karosserie dem Ganzen überhaupt standhält und wollen ein Aufbaufestigkeitsgutachten Letztere Prüfer sollen vorwiegend in Hessen anzutreffen sein. Wie es in Bayern , NRW oder den anderen Ländern aussieht entzieht sich meiner Kenntniss. Man braucht für so ein Vorhaben einen kompetenten Ansprech"partner" , hast Du den gefunden, kannst Du frohlocken.
    • mein 72er

      der 126er Motor wurde ohne Probleme eingetragen (bei der Vollabnahme)

      später einen Panda 30 Motor eingebaut (141er Block) ging auch

      liegt allerdings auch schon ein paar Jahre zurück.

      vorher gefragt ob das geht habe ich nicht, das es geht hab ich den Sachverständigen dann ja gezeigt, bin ja schließlich zu ihn hingefahren :D
      (sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit reichte aus)



      aber manchmal altern Autos auch urplötzlich, und sind dann auf einmal vor 70 gebaut worden :whistling: