Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 in Hessen

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    • Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 in Hessen

      Hallo zusammen,

      wollte euch einmal den Ablauf zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis für meinen Fiat 500 L in Hessen mitteilen.

      Hier: Einbau


      -Motor 126 A5.000 und
      -Recaro LS Sitz auf Originalkonsole Fiat 500

      Ablauf:



      21.4.18 Gutachten vom TÜV Nord Göttingen (Schraubertag) erstellt
      23.4 geändertes Gutachten beim TÜV Nord bestellt, wegen falscher Motorbezeichnung
      25.4 Eingang des geänderten Gutachtens
      26.4 Zulassungsstelle im Landkreis aufgesucht....Eintragung dort nicht möglich, nur beim Fachdienst "Straßenverkehr" in 60km Entfernung möglich
      26.4 Versand der Unterlagen zum "Fachdienst Straßenverkehr"
      02.5 Anruf vom "Fachdienst" eine Unterlage fehlt (mein Fehler)
      02.5 per Fax fehlende Unterlage an "Fachdienst" geschickt
      20.6 nach 7 Wochen telef. Nachfrage meinerseits über den Stand (Erteilung wegen techn.Unklarheiten noch nicht möglich, Klärungen mit dem TÜV)
      03.7 Einschreiben.. :) Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §19 StVZO i.V.m. §21 erhalten :thumbsup:
      04.7 Erneut Zulassungsstelle im Landkreis aufgesucht, Zulassungsbescheinigung Teil I und II neu erstellt


      Kosten:

      Gutachten TÜV Nord 250,00 Euro
      Fachdienst Straßenverkehr 43,30 (Zahlungsfrist 1 Woche, sonst "werden die Kosten durch
      Zulassung Landkreis 20,90 Verwaltungsvollstreckung beigetrieben)"
      Summe 314,20

      Zeitaufwand: Fahrten Zulassungsstelle, Post etc. ca 5 Stunden

      Gruß
      Hannes

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hannes ()

    • Freuen kann man sie über diesen unsinn nicht.
      Mein Beileid haste auch.
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    • Wieso wohnt überhaupt noch jemand in Hessen? Bei solchen Zuständen wäre ich schon lange ausgewandert.

      Bei uns geht man mit dem TÜV-Gutachten zur Zulassungsstelle (unangemeldet), legt Gutachten und Kfz-Papiere vor, zahlt seinen Obolus in bar, und nimmt die geänderten Papiere wieder mit.
      Zeitaufwand: Eine halbe Stunde.
      All parts must swim in oil :roll:
    • In die Bündelungsbehörde haben Sie bestimmt die ganzen unnötigen Beamten eingesetzt das die noch etwas unnötiges zu tun haben um sich an den Bürgern auszulassen.
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    • Vielleicht sollten wir hier im Forum einen "Eintragungsservice" anbieten um solche Querelen zu vermeiden:

      • Interessent lässt das Gutachten beim TÜV machen und verkauft (pro Forma) das Auto an ein Forumsmitglied in einem anderen Bundesland.
      • Der pro-Forma-Käufer meldet das Auto um und lässt die Eintragungen vornehmen.
      • Der Interessent kauft das Auto zurück und meldet es in Hessen wieder an.
      Wäre zwar etwas teurer wg. der doppelten Ummeldung, geht aber problemlos und schnell. Da wäre (inkl. Postversand der Papiere und Schilder) alles innerhalb einer Woche erledigt.

      Also wenn noch einmal jemand solche Probleme in Hessen hat, ich bin dabei.
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    • Du bist aber ein ganz lieber Klaus.
      Ich glaube nicht das eine Versicherung das lange mit macht die an und abmelderei.

      Besser wäre glaube ich wenn die Leute den Behörden auf den Tisch springen würden so das es durch die Presse geht, dann wird vielleicht mal jemand wach.
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    • Ich fürchte das Thema interessiert zu wenige
      und ist auch in einer kompakten Version fuer viele nicht sofort erkennbar
      dass die Bündelungsbehoerde vollkommen überflüssig ist.
      Solange kei Harzv IVler oder nen Asylant nen Euro zuviel kassiert hat
      gibt das keinen Aufschrei....
      FCKPTN/FCKTRMP/FCKMSK
    • Grundsätzlich bin ich auch für die offiziellen Wege, wenn es so sein soll.

      Hast du aber die Wahl x Wochen oder sogar Monate „auf eine Behörde zu warten“, damit du dein Auto fahren darfst oder die „Alternative außerhalb Hessens“ innerhalb eines Tages - was ja auch kein illegaler Weg ist - kann man schon „schwach“ werden ...
      Viele Grüße, Christian :roll:

      Videos von Ausfahrten findet ihr hier. Viel Spaß!
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