Hallo zusammen,
ich habe mal versucht im "Ether" nachzulesen in wie weit ein Anhänger auch eine Nebelschlußleuchte lt. STVO braucht.
Zusammenfassend was ich gesehen habe:
-wenn das Auto keine hat, braucht am KFZ nichts verändert werden, auch wenn der Anhänger (wenn neues Modell) eine hat.
-wenn der Anhänger und Auto keine hat (Oldtimer), braucht nichts nachgerüstet werden. (weil es damals so war)
-wenn man einen alten Anhänger hat, der keine hat und ein neues Auto davor koppelt, muss ebenfalls nicht nachgerüstet werden.
Ist das alles so richtig?
Bin bei dem Wideraufbau eines Erka Wolf 200 und wollte da die Elektrik gleich richtig machen......
Deshalb .
Gruß
Detlef
ich habe mal versucht im "Ether" nachzulesen in wie weit ein Anhänger auch eine Nebelschlußleuchte lt. STVO braucht.
Zusammenfassend was ich gesehen habe:
-wenn das Auto keine hat, braucht am KFZ nichts verändert werden, auch wenn der Anhänger (wenn neues Modell) eine hat.
-wenn der Anhänger und Auto keine hat (Oldtimer), braucht nichts nachgerüstet werden. (weil es damals so war)
-wenn man einen alten Anhänger hat, der keine hat und ein neues Auto davor koppelt, muss ebenfalls nicht nachgerüstet werden.
Ist das alles so richtig?
Bin bei dem Wideraufbau eines Erka Wolf 200 und wollte da die Elektrik gleich richtig machen......
Deshalb .
Gruß
Detlef
Wenn du glaubst du siehst das Licht am Ende des Tunnels,
dann irrst du........
es ist der Zug der auf dich zu rast......
moewe-delbrueck.de/
Grüße aus Ostwestfalen
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