Testfahrten vor dem TÜV

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    • Bodensee_Ralf schrieb:

      Klaus schrieb:

      Bodensee_Ralf schrieb:

      Der Tüv nimmt dir die Kiste ohne Kurzzeitzulassung gar nicht ab.
      Das stimmt definitiv nicht.
      Ich habe schon mit ungestempelten Kennzeichen und sogar ganz ohne vorgeführt. Wurde alles akzeptiert.
      Klaus lies bitte selber.
      Auf jeden Fall konnte ich so mit dem Panda der 14 Jahre ohne TÜV war zur Begutachtung fahren.
      bodenseekreis.de/verkehr-wirts…mehr%20gefahren%20werden.

      Zitat: Das Kurzzeitkennzeichen ist für Probe- und Überführungsfahrten gedacht und wird fahrzeugbezogen ausgegeben.
      Ich kenne es auch nur do, das es die Kurzzeitkennzeichen nur mit gültiger HU gibt, so wie es auch in dem Link von Bodensee-Ralf geschrieben steht.
      Für Fahrzeuge ohne Zulassung gibt es für Prüfstellen und Überwachungsvereine extra rote "05er" Kennzeichen, die die meisten Prüfstellen auch haben.
    • Klaus schrieb:

      Aber, wie schon erwähnt, kann man sich ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle zuteilen lassen (online reservieren ist was anderes und reicht nicht aus) und dann mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und ggf. auch zur Zulassungsstelle fahren.
      Das ist vollkommen richtig. Nur zur Ergänzung - es muß unbedingt eine zusagen von der Versicherung vorliegen. Also die sogenannte EVB Nummer ist erforderlich. Ohne die kannst Du e kein KFZ zulassen.
    • Nur noch mal zur Klarstellung. Mein Fiat ist aktuell zugelassen und hat TÜV. Die Diskussion über Kurzzeitkennzeichen ist also in meinem Fall nicht zielführend.

      Ja, mit dem TÜV in meiner Nähe habe ich schon gesprochen. Der ist grundsätzlich bereit das Abzunehmen, besteht aber auf einen Nachweis der Funkentstörung. Wahrscheinlich werde ich eine weitere Anfahrt zu einem TÜV in Kauf nehmen, der das Ganze schon öfter gemacht hat und auf der Grundlage etwas pragmatischer prüft und einträgt.

      Werde das im Detail nicht öffentlich machen um solche Möglichkeiten für die Zukunft nicht unnötig zu gefährden. Nur soviel: Wer einen Umbausatz in Deutschland kauft (da gibt es ja nicht so viele Anbieter, sollte den Händler auch gleich nach Eintragungsmöglichkeiten durch eine ihm bekannte Prüfstelle fragen.
    • drumII schrieb:

      Ja deine Betriebserlaubnis ist erloschen aber fahrten zur Erlangung einer neuen sind erlaubt.
      in dem Fall aber immer einen Termin in der Werkstatt machen und sich das schriftlich bestätigen lassen.
      Wenn man von den Ordnungsbehörden kontrolliert wird dann neigen die nämlich dazu einem nicht zu glauben, da ist so ein Stück Papier hilfreich.

      So eine Situation hat mir vor einigen Jahren den ersten und einzigen Punkt in Flensburg beschert.
      Viele Grüße

      Gunther

      So lange noch bis Garlenda 2025

      Stell Dir vor es ist Fiat 500 Treffen - und keiner steigt aus. :eek:
    • 500e schrieb:

      Nur noch mal zur Klarstellung. Mein Fiat ist aktuell zugelassen und hat TÜV. Die Diskussion über Kurzzeitkennzeichen ist also in meinem Fall nicht zielführend.

      Ja, mit dem TÜV in meiner Nähe habe ich schon gesprochen. Der ist grundsätzlich bereit das Abzunehmen, besteht aber auf einen Nachweis der Funkentstörung. Wahrscheinlich werde ich eine weitere Anfahrt zu einem TÜV in Kauf nehmen, der das Ganze schon öfter gemacht hat und auf der Grundlage etwas pragmatischer prüft und einträgt.

      Werde das im Detail nicht öffentlich machen um solche Möglichkeiten für die Zukunft nicht unnötig zu gefährden. Nur soviel: Wer einen Umbausatz in Deutschland kauft (da gibt es ja nicht so viele Anbieter, sollte den Händler auch gleich nach Eintragungsmöglichkeiten durch eine ihm bekannte Prüfstelle fragen.
      Hallo,

      Funkentstörung oder EMV. je nach dem was fur Teile du verbaut hast reichen da die Herstellerzertifikate.

      72/245/EWG vs 2004/104/EG





      Solange die Betriebserlaubnis erloschen ist, darf das Fahrzeug gem. § 19 Abs. 5 S. 1 StVZO grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden. Weiterhin zulässig sind gem. § 19 Abs. 5 S. 2 StVZO aber Fahrten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wiedererteilung der Betriebserlaubnis stehen (z.B. zur technischen Prüfstelle). Dabei sind die bisherigen oder rote Kennzeichen zu führen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von drumII ()