Testfahrten vor dem TÜV

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    • Michael1968 schrieb:

      Das einfachste ist man holt für drei Tage ein Kurzkennzeichen , fährt zum Tüv und macht die Vollabnahme inklusive H Abnahme. Und dann lässt man das Auto zu.
      So hat es letztes ein Freund von mir gemacht mit einer Ente aus den Niederlanden. Klar das Kurzkennzeichen kostest was...aber man bekommt das Auto dann legal auf die Straße.
      ohne TÜV kein Kurzkennzeichen

      das war mal.

      wurde zu viel Schindluder mit getrieben.
    • Klaus schrieb:

      Die Reservierung alleine reicht nicht aus, das Kennzeichen muss vor der Fahrt von der Zulassungsstelle zugeteilt worden sein. Das ist ein Unterschied!
      Vollkommen klar. Mal sehen, ob die sich hier in Hessen darauf einlassen. Aber auf nicht absehbare Zeit ist hier wegen Covid praktisch alles dicht. Man verweist auf die Zulassungsdienste!
    • Udo500 schrieb:

      Michael1968 schrieb:

      Das einfachste ist man holt für drei Tage ein Kurzkennzeichen ...
      ohne TÜV kein Kurzkennzeichen
      Das mit dem Kurzzeitkennzeichen geht natürlich, wenn man dabei angibt, dass man zum TÜV muss. Allerdings braucht man dann Papiere. Wenn man die nicht hat ...?
      Allerdings kostet ein Kurzzeitkennzeichen Geld, was man sich sparen kann, wenn man den Weg über §10 (4) FZV geht. Ist genau so legal.

      Leider hat mir bisher aber niemand sagen können, wie lange eine Kennzeichenzuteilung der Zulassungsstelle gilt. Bisher habe ich sie immer nur einen Tag lang gebraucht, aber was ist, wenn's mit dem TÜV mal nicht klappt?
      All parts must swim in oil :roll:
    • Mein Anliegen fand keinen Anklang....

      meine Zulassungsstelle verlangt zwingend eine HU/AU zur Ausstellung.
      Von meinem Problem wollte da keiner was wissen, deswegen eben wieder bei Dunkelheit fahren. Drauf geschissen.
      Zum TÜV brauch ich dann eben nen Hänger.
      :veryangry: :veryangry: :veryangry:
      Wieso hab ich das gewusst....
      Am Öl hat´s nicht gelegen.... war ja keins drin :D
    • Martini84 schrieb:

      meine Zulassungsstelle verlangt zwingend eine HU/AU zur Ausstellung.
      Von meinem Problem wollte da keiner was wissen, deswegen eben wieder bei Dunkelheit fahren. Drauf geschissen.
      Zum TÜV brauch ich dann eben nen Hänger.
      :veryangry: :veryangry: :veryangry:
      Wieso hab ich das gewusst....
      Sei doch froh, dass sie dir nicht noch einen E-Auto Prämien Flayer
      in die Hand getrückt haben...
    • hab nur angerufen. Nen Tag Urlaub verschwende ich dafür sicher nicht...
      Eigentlich sitzen die da, weil unter anderem ich das finanziere. Hätte dafür eigentlich ein bisschen mehr Unterstützung erwartet oder zumindest eine kurze Beratung.
      Aber ok, vielleicht wurde der Kaffee kalt, dann versteh ich das natürlich. Weil kalter Kaffee einfach beschissen schmeckt.

      Frust-Level bei 105%, man sehe mir den maximalen Sarkasmus nach. :dummi:
      Am Öl hat´s nicht gelegen.... war ja keins drin :D
    • Das sind Beamte ohne Verlustängste der Arbeitsstelle.
      Sind in Fortbildung, haben Urlaub oder sind krank.
      Natürlich haben die auch ihre Sorgen, weil die Obrigkeit Gewinnmaximierung betreibt.
      Was interessieren da deine Probleme, du störst nur.
      Ich sag ja, die beugen das Gesetz ohne, dass da einer mal was dagegen unternimmt.
      In den Sumpf schlage demnächst ich auf.
      LIFE IS SHORT
      Eat dessert first!
    • Gesetzesgrundlage

      Ich denke, gem.§16a FZV (7) ,”...Liegen die Voraussetzungen nach Abs 1 S1 N2 nicht vor...bla bla blabla... Kurzzeitkennzeichen....bla bla ...”, dürfte das Erlangen eines Kurzzeitkennzeichens von rechtswegen kein Problem darstellen, wenn ich die Verordnung richtig gelesen habe. Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichen sind max 5 Tage. İch würde die Zulassungsstelle bezugnehmend auf §16a FZV anschreiben und fragen.
    • In div Dutzend TÜV Terminen hat noch nie ein Prüfer eine Probefahrt mit meinen Karren gemacht.
      Auf den Bremsstand, auf die Grube der Prüfer.
      Raus ich.

      Stolperfalle: Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison.
      Nicht erlaubt rote Kennzeichen auf gültige Zulassung, wenn da z.B. der TÜV abgelaufen ist.

      Klaus:
      Und wegen Testfahrt, hat mir die freie Prüfstelle neulich noch anders erzählt.
      Finde den Passus 'für Fahrten im Zusammenhang mit der Prüfung' wenigstens interpretationsfähig.
      Wäre aber cool wenn das ginge.
    • jw500 schrieb:

      Stolperfalle: Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison (...) wenn da z.B. der TÜV abgelaufen ist
      Das ist doch eindeutig geregelt. Das verschiebt die TÜV-Fälligkeit auf den ersten Monat der Saison.

      jw500 schrieb:

      Und wegen Testfahrt, hat mir die freie Prüfstelle neulich noch anders erzählt.
      Mir haben sie auf der Zulassungsstelle mal erzählt, dass ich zwar ungestempelt zum TÜV fahren darf, aber wenn das Auto durchfällt, nicht mehr nach Hause :doof:
      All parts must swim in oil :roll:
    • Klaus schrieb:

      jw500 schrieb:

      Stolperfalle: Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison (...) wenn da z.B. der TÜV abgelaufen ist
      Das ist doch eindeutig geregelt. Das verschiebt den TÜV-Termin auf den ersten Monat der Saison.
      Eine Probefahrt geht dann nicht, weil dann kein rotes Kennzeichen oben drauf müsste.
      Das ist aber nicht zulässig. Wurde mir heute auch so bei der Werkstatt gesagt.
      Irgendwo bin ich über den Passus auch schon mal gestolpert, als es um einen Tüv Termin.
      Da war die alte Plakette schon punkterelevant überzogen.
      Ob Du im März zum Tüv darfst wenn das Kennzeichen 04-10 hat ist nochmal wieder was anderes.
    • Mein Auto ist angemeldet und hat Saisonkennzeichen von 04-10
      Der TüV ist seit 2017 abgelaufen. Die letzten Jahre stand es zerlegt in der Garage. War aber nicht stillgelegt.
      Nun würde ich den TÜV am liebsten von jemand machen lassen, der 500Fachmann ist weil dann die ganzen Änderungen gleich mit eingetragen werden könnten.
      Der Mann ist etwa 150km entfernt.
      Bei der Überführung auf eigener Achse wären da Punkte und ein saftiges Bußgeld fällig für so lange TÜV überzogen.
      Mir hat ein Bekannter erzählt, er würde dazu von einem anderen Kennzeichen eine Prüfplakette ablösen auf das vom Fiat draufkleben und falls wirklich jemand kontrolliert sagen, man hätte den Fahrzeugschein verloren.
      Angeblich macht er das schon seit über zehn Jahren mit seinem Anhänger.

      Ändert es eigentlich gesetzlich etwas wenn man mit abgelaufenem TÜV fährt, aber einen nicht bestandenen Prüfberericht dabei hat? Man könnte ja grade dabei sein zur Werkstatt zu sein zum Mängel beheben..
    • manoman......
      Leiht euch doch einfach einen Anhänger .Da steht man nicht mit einem Bein in der Zelle.
      Sucht einen Tüv oder eine Werkstatt mit etwas Platz drumrum und fragt ob man dort ein paar leichte Bremsmanöver fahren darf.Weil man ja keine Möglichkeit der Probefahrt hat.Da haben alle Verständnis für.LG
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