Testfahrten vor dem TÜV

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    • Udo500 schrieb:

      vorher Testfahrt

      naja, hast doch alles vernünftig durchgeschraubt

      Bremsen, zu einem sollte der TÜV das selber sehen das alles neu ist
      und das eine Bremse dann unter umständen noch nicht ganz optimal ist weiß der auch.

      sollte er es nicht sehen sagt man im das einfach.

      die schlafen ja auch nicht auf Bäumen und kennen nicht nur die Werte auf dem Prüfstand sondern wissen auch wie so eine Bremse funktioniert.


      dem Feind TÜV keine Angst zeigen!

      Klaus schrieb:

      Bringt aber nicht unbedingt von Anfang an die volle Leistung. Die Backen liegen zu Anfang nicht komplett in der Trommel an,

      hatte ich noch nie Probleme mit

      selbst wenn die neue Bremse leicht schief zog weil wegen noch nicht Eingebremst,...

      "das ist ja alles neu gemacht, das gibt sich beim fahren"

      und mal ehrlich, sollte das nicht der Fall sein gehe ich noch mal dran!

      da würde ich mir nun gar keine Gedanken machen,....
    • Da hatte ich ja Glück mit meinem Pickup.
      Erst das löchrige Blech zu geschweißt und dann die Umbaumaßnahmen angefangen.
      Zwischendurch mal mit dem Tüver gemailt ,ein paar Bilder geschickt.
      Dann die ganze Technik zerlegt und auf neuen Stand gebracht.
      Zusammengebaut mit neuen Bremsen etc. So ziemlich alles neu oder aufgearbeitet.
      Für ne Probefahrt war keine Zeit und Platz. Beim Tüv angerufen und der konnts
      gar nicht abwarten das er dran darf. Ab aufn Hänger und schon wars passiert.
      Alles durchgekuckt, Fotos gemacht, Abgasuntersuchung , Bremsentest und fertig.
      Er meinte selber man sieht ja das die Bremse neu ist das kommt mit dem fahren..
      Noch ne Runde übers Gelände und es gab den Segen.

      :auto:
    • Ja, kenne das noch von mehreren Prüfstellen als ich meine Ahk typisieren lassen wollte.
      Die von Steinhof mit Typenschild aber ohne E. Ohne Papiere stehen die garnicht
      auf aus ihrem Sessel. Nix mit ankucken. Dann brauchste 2 die zersägt werden,
      Schweißgutachten,Materialgutachten etc.

      Bis der richtige Prüfer kam. Kurz gekuckt unterm Auto.
      Sieht gut aus, warte ich hol die Schlagzahlen.
    • Testfahrten vor Eintragung E-Umbau

      Hallo zusammen,

      statt ein neues Thema aufzumachen hänge ich mich hier mal dran. Ich haben einen zugelassenen Fiat 500 mit gültiger HU. Gerade baue ich ihn auf E-Antrieb um. Vor dem TÜV-Termin stehen natürlich ein paar Testfahrten an. Geht das legal im öffentlichen Verkehrsraum? Kennt da jemand die rechtliche Lage? Google hat auf die Schnelle keine Antworten geliefert.

      Danke und Gruß

      Stefan
    • Hallo in die Runde,

      ich hab ja auch einen Umbau, daher hab ich mich natürlich schlau gemacht.

      Dein Auto hat Kennzeichen und es ist Versichert.
      Du darfst fahrten zu einer Prüforganisation und zu einer Werkstatt sowie zur Zulassungsbehörde damit machen. Einige Streckenposten legen aber die Regel "Nur im Zulassungsbezirk" da zugrunde.

      Mittlerweile darf man auch ohne Kennzeichen von und zur Zulassungsbehörde aber nur mit EVB.


      Wenn deine Einstellfahrten also von Werkstatt zu Werkstatt führen ist das OK.

      Ja deine Betriebserlaubnis ist erloschen aber fahrten zur Erlangung einer neuen sind erlaubt.

      Deine Testfahrten sollten nicht zu ausgedehnt sein.


      Hast du denn schon im Vorfeld mit dem Prüfer gesprochen?

      Gruß
      Rainer
    • Klaus schrieb:

      Bodensee_Ralf schrieb:

      Der Tüv nimmt dir die Kiste ohne Kurzzeitzulassung gar nicht ab.
      Das stimmt definitiv nicht.
      Ich habe schon mit ungestempelten Kennzeichen und sogar ganz ohne vorgeführt. Wurde alles akzeptiert.
      Klaus lies bitte selber.
      Auf jeden Fall konnte ich so mit dem Panda der 14 Jahre ohne TÜV war zur Begutachtung fahren.
      bodenseekreis.de/verkehr-wirts…mehr%20gefahren%20werden.

      Zitat: Das Kurzzeitkennzeichen ist für Probe- und Überführungsfahrten gedacht und wird fahrzeugbezogen ausgegeben.
      Bevor i mi aufreg, isch mer's lieber Egal.
    • drumII schrieb:

      Mittlerweile darf man auch ohne Kennzeichen von und zur Zulassungsbehörde ...
      Ganz ohne Kennzeichen darf ein Kfz nicht einmal im öffentlichen Raum abgestellt sein, ob versichert oder nicht. Fahren darf man ohne Kennzeichen schon mal garnicht.
      Aber, wie schon erwähnt, kann man sich ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle zuteilen lassen (online reservieren ist was anderes und reicht nicht aus) und dann mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und ggf. auch zur Zulassungsstelle fahren.
      Siehe §12 FZV (4):
      gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html
      All parts must swim in oil :roll: