Zu kleinen Kennzeichen gibt es ein interessantes Urteil vom VGH Bayern:
gesetze-bayern.de/Content/Docu…RS-B-2023-N-26230?hl=true
Interessant ist folgender Satz:
Fragt sich nur, ob das Weglassen des 28x20-Chromrahmens ein Umbau ist.
gesetze-bayern.de/Content/Docu…RS-B-2023-N-26230?hl=true
Interessant ist folgender Satz:
Aus diesem Urteil ergibt sich, dass bei Oldtimern kein Umbau des Fahrzeugs verlangt wird, wenn ein normal großes Kennzeichen anders nicht montiert werden kann.Bei dem klägerischen Fahrzeug handle es sich auch nicht um einen Oldtimer. Bei diesen sei davon auszugehen, dass die Forderung eines Umbaus nicht mit den Anforderungen an das „fahrzeugtechnische Kulturgut“ vereinbar sei, so dass hier kein Umbau verlangt werde.
Fragt sich nur, ob das Weglassen des 28x20-Chromrahmens ein Umbau ist.
All parts must swim in oil
