Kindersitz im Fiat

    • Kindersitz im Fiat

      Hallo an die ganze Runde,

      mich würde interessieren ob es möglich ist, einen Kindersitz (möglichst im Retro Desing) im Fiat 500 zu befestigen? Hat jemand einen Sitz montiert? Was für ein Kindersitz ist es, wie wurde er befestigt?
      Man meisten würde ich mich über Bilder freuen!
      Bin gespannt…
    • Retro sieht natürlich cool aus. Hatte jetzt vor kurzem jemand bei Kleinanzeigen inseriert. Aaaaaaber Sicherheit geht vor, nicht nur aus eigenem Interesse und Bewusstsein. Dazu passend gibt es auch gesetzliche Regularien welche Art von Kindersitzen bei welchen Kindesalter verwendet werden MÜSSEN. Daher wirds nix mit Retro ;) Als Deko sofort aber nicht zur tatsächlichen Verwendung ;)
    • Bei dem bischen Platz auf der Rücksitzbank frage ich mich ob du nen Kindersitz brauchst???..???
      Die sind ja gemacht worden um die kleinen Kinder auf den Breiten Rücksitzbänken Anzuschnallen
      Wäre nicht ein Hosentägergurt ausreichend?
      Il faut passer le temps
      C’est tout un travail
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      C’est un travail de titan
    • tpo1344 schrieb:

      Die sind ja gemacht worden um die kleinen Kinder auf den Breiten Rücksitzbänken Anzuschnallen
      Es geht nicht um die Breite der Sitze. Der da evtl. fehlende Seitenhalt ist ja nicht gefährlich. Aber Kinder können unter den üblicherweise verbauten Dreipunktgurten durchtauchen oder oben raus rutschen, weil diese Gurte an größere Körper angepasst sind. Das trifft auf Hosenträgergurte auch zu, weil die auf für ausgewachsene Körper designt sind.

      Ein Kindersitz aus vergangenen Tagen ist vielleicht nicht ganz so sicher wie das allerneueste Modell, aber immer noch besser als gar nichts oder ein Erwachsenengurt.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Das ist richtig Klaus
      Erwähnte die Breite Sitzbank als Vergleich
      Stellt sich aber immer noch die Frage wie Du das Monstrum von Römer Kindersitz auf die Rücksitzbank und auch noch befestigt kriegst…
      Hätte fast Tendenz für die paar Jahre die Rücksitzbank auszubauen und den Kindersitz richtig zu befestigen
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    • Da kommt jetzt aber leider der Gesetzgeber ins Spiel und verhindert das verwenden so eines Kindersitzes :doof:

      Hier mal ein Auszug....

      Was sagt das Gesetz?
      >Kinder im Alter zwischen 0 und 12 Jahre, die kleiner sind als 1,50 Meter und weniger als 36 kg wiegen, dürfen nur in einer amtlich zugelassenen Rückhalteeinrichtung befördert werden, d.h. in einem Kindersitz oder einer Sitzerhöhung mit eine Zulassung nach der EU-Sicherheitsnorm R44.04.
      >Beim Neukauf sollte ein Modell erworben werden, welches der letzten Fassung der Verordnung entspricht, d.h. ECE R 44/04. Die neuesten Modelle sollten alle den Anforderungen der ECE 44/04 entsprechen. Wer aber ein älteres Modell benutzen möchte, muss darauf achten, dass dieses mit der Kennzahl ECE R44 versehen ist. Die Kindersitze mit Siegel ECE R 44/03 und ECE R 44/04 dürfen weiterhin verwendet werden.Nicht mehr benutzt werden dürfen hingegen Sitze oder Sitzerhöhungen ohne Zulassungssiegel; demnach dürfen Sitze mit dem Siegel ECE R44/01 und ECE R44/02 nicht mehr verwendet werden. Für Kindersitze mit anderslautender Zulassung als ECE-R-44 gilt ein generelles Verkaufsverbot.
      >Gruppen von Kindersitzen Die europäischen Bestimmungen teilen Sicherheitssitze und -erhöhungen in 5 verschiedenen Gruppen, wobei für jede dieser Gruppe auch die geeignete Position im Wagen vorgeschrieben ist:
      >Gruppe 0: 0 – 10 kg / 0 bis 12 Monate. Der Kindersitz ist auf dem Rücksitz anzubringen und mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeuges zu sichern.
      >Gruppe 0+: 0 - 13 kg / 0 bis 15 Monate. Dieser Typ von Kindersitz bietet einen höheren Schutz am Kopf und an den Beinen gegenüber dem Typ 0. Dieser Kindersitz kann auch auf dem vorderen Beifahrersitz gegen die Fahrtrichtung montiert werden, falls das betreffende Fahrzeug nicht über einen Airbag am Beifahrersitz verfügt oder dieser ausgeschaltet werden kann.
      >Gruppe 1: 9 – 18 kg / 9 Monate bis 4 Jahre. Sie werden in Fahrtrichtung auf dem Rücksitz montiert und mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugs befestigt.
      >Gruppe 2: 15 – 25 kg / 3 bis 6 Jahre. Hierbei handelt es sich um homologierte Kissen mit Armlehnen (Sitzerhöhungen), die auf den Rücksitzen in Fahrtrichtung angebracht und mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugs gesichert werden müssen.Ab 2017 müssen neue Produkte dieser Kategorie mit einer Rückenlehne ausgestattet sein, wenn diese dem Transport von Kindern bis 125 cm dienen sollen.
      >Gruppe 3: 22 – 36 kg / 5 bis 12 Jahre. Gemeint sind Kissen (oder Sitzerhöhungen) ohne Armlehnen, welche beim Rücksitz verwendet werden können, um die Körpergröße des Kindes beim Sitzen zu erhöhen, damit es den Sicherheitsgurt des Autos anschnallen kann. Wenn kein Airbag vorhanden ist, können diese Kissen auch am vorderen Beifahrersitz - in Fahrtrichtung – angebracht werden.
    • Zoe2404 schrieb:

      Was sagt das Gesetz?
      Welches Gesetz?

      Ich habe folgendes gefunden (gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html)


      (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die (...) genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.
      Da bei unseren Autos auf den Rücksitzen keine Gurte vorgeschrieben sind, fallen also alle Vorschriften über Kindersitze weg. Man kann also beliebige Kindersitze verwenden.
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    • Hab nen Kombi von 61
      Da brauch ich Gesetzlich überhaupt keine Gurte - die würden mir womöglich das H Kennzeichen aberkennen
      Hab für Madame Beckengurte eingebaut da Sie sonst nicht mehr als um den Block fahren wollte und der dritte Befestigungspunkt (3-Pinkt Gurt) nicht vorgesehen ist
      Unsere Karren sind so alt, dass wir da gesetzlich nicht viel machen müssen… und original so lahm dass da beim Auffahrunfall nicht viel passiert.
      Aber für die Sicherheit muss sich jeder selbst entscheiden
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    • Klaus schrieb:

      Zoe2404 schrieb:

      Was sagt das Gesetz?
      Welches Gesetz?

      Ich habe folgendes gefunden (gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html)
      (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die (...) genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.
      Da bei unseren Autos auf den Rücksitzen keine Gurte vorgeschrieben sind, fallen also alle Vorschriften über Kindersitze weg. Man kann also beliebige Kindersitze verwenden.
      Richtig ist laut dem Paragraph 21 bist du zwar nicht verpflichtet in Autos OHNE vorhanden Sicherheitsgurt dein Kind anzuschnallen oder einen Kindersitz zu verwenden, stellst du allerdings einen Kisi rein muss der ja auch durch einen Gurt gesichert werden. Ergo verwendet man einen Kisi, muss man entsprechend ein Rückhaltesystem haben sonst kannst du ihn ja nicht befestigen. Und dann greifen durch den Gesetzestext reguliert die ECE Normen wie oben beschrieben zur Verwendung von tauglichen Kindersitzen, also kann der dann auch nicht so ein altes Teil sein. ;)
    • Zoe2404 schrieb:

      ... stellst du allerdings einen Kisi rein muss der ja auch durch einen Gurt gesichert werden.
      Hast du den Text nicht richtig gelesen? Es geht nicht darum, dass Gurte vorhanden sind. Die braucht man natürlich für die Befestigung des Sitzes. Es geht darum, ob Gurte vorgeschrieben sind. Wenn ja, dann müssen die Sitze Normen erfüllen. Wenn nicht, dann nicht.
      All parts must swim in oil :roll:
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