Zulassungsirrsinn

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    • Zulassungsirrsinn

      Hallo Leute. Mein Zulassungsirrfahrt geht weiter. Nachdem ich meine Bianchina durchrepariert und geschweißt habe, hat sie den Tüv anstandslos bekommen. Kaufvertrag, Tatenblatt, Versicherung liegt alles vor. Bei der Zulassung wurde mir dann erklärt daß das Auto in Italien nie abgemeldet wurde und in D nicht angemeldet werden kann. Ich bräuchte von der Ital. Zulassung eine Bestättigung daß das Auto in D angemeldet werden kann. (woher soll ich die als Privatperson bekommen?)
      Gruß Georg :auto:
      Gruß Georg
    • Welche italienischen Unterlagen liegen Dir denn vor?
      Das Libretto (blaues Heft mit handgeschriebenen Eintragungen und Stempeln) und die schwarzen bzw. modernen Kennzeichen etwa?
      Das wäre ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug tatsächlich nie Italien offiziell verlassen hat.

      Dann müsste aber der Verkäufer in Italien auch weiterhin seinen Bollo (KFZ-Steuer) bezahlen, woran er sicherlich kein Interesse haben dürfte.
      In Italien kann ein Auto nur dann von der Steuer entbunden werden, wenn es entweder verschrottet oder ins Ausland ausgeführt wurde.
      Hierzu müsste der Verkäufer eine Bestätigung seiner Zulassungstelle erhalten haben.

      Es gibt zwischen den (europäischen) Zulassungsstellen eine gemeinsame Datenbank beim KBA, in welcher für die Fahrzeuge hinterlegt ist, ob diese noch in einem anderen Land zugelassen bzw. registriert sind.
      Die Dame der Zulassungsstelle hat wohl hier reingeschaut und einen entsprechenden Eintrag gefunden.
      Für das Löschen ist das jeweilige Zulassungsland zuständig, also Italien.
      Solange also aus Italien keine Negativbestätigung kommt, wird die Dame sich darauf berufen können.

      Ich hatte das Problem auch einmal bei meinem Buckelvolvo, der aus Schweden kam.
      Dort hatte der Verkäufer auf die alte Nummer des Volvo bereits ein neues Fahrzeug angemeldet, so dass die Nummer weiter als zugelassen in der Datenbank des KBA hinterlegt war.

      Das hat aber dann die deutsche Zulassungsstelle mit Schweden geklärt.
      Vielleicht hilft Dir das weiter.
      La vita è bella colle donne e macchine italiane :love:
    • Mit den italienischen Kennzeichen weiter fahren ?

      da wird sich schon jemand melden wenn er Steuern und Versicherung bezahlen muss :gigagrins:

      so langsam wird mir klar warum es gebrauchte "austausch Karosserien" gibt und Fahrgestellnummern weiter verwendet werden .....

      Das erste ist natürlich nicht legal

      Das zweite so halb wenn man das dokumentiert und absegnen lässt.
    • In den ACI Papieren mit dem Kennzeichen, steht der letzte Besitzer drin.
      Du musst zur Argenzia gehen, event. ausstehende Steuern bezahlen und das Auto abmelden.
      Wenn du keinen Libretto hast, kannst du über einen estratto cronologico alles über das Auto erfahren.
      Kostet ca 30€ das kannst du auch im deutschsprachigen Südtirol machen.

      Bestimmt gibt es auch einen Zulassservice oder sowas der dir hilft.
      google.com/search?ie=UTF-8&cli…ilGd&lpg=cid:CgIgAQ%3D%3D

      Die Nummernschilder gehören dem ital. Staat !
      Bevor i mi aufreg, isch mer's lieber Egal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Bodensee_Ralf ()

    • Was Ralf schreibt, ist der richtige Weg.
      Jetzt kommt das Aber:

      Ich habe es gerade mit meiner Giardiniera erlebt (nur umgekehrt), für die ich zwar die Kopien des Libretto und der ACI-Unterlagen und die
      Ausführbestätigung nach Deutschland habe, die Originale aber in Pisa irgendwo bei der Motorizzatione Civile liegen. Und genau die benötige
      ich, um das Auto in Italien wieder zuzulassen. Der estratto cronologigo dokumentiert nur, ob das Auto in der Motorizzatione registriert ist/war und liegt digital erst ab ca. 1996 vor.
      Der übrige Bestand an Altdaten von Altautos liegt nur in Papierform vor und muss von Hand herausgesucht werden.
      Dauert und kostet.

      Das Problem: Wg. Covid und weiterer fadenscheiniger Begründungen erhältst Du als Privatperson aktuell keine Termine bei der Zulassungsbehörde, du musst also über eine Agentur
      (ACI, Agenzie pratiche o.ä.) gehen, dafür ist aber ebenso persönliches Erscheinen notwendig. Das sollte eine Agentur in Mailand sein, wenn das Auto dort zugelassen ist/war.
      Je nachdem, seit wann das Auto in Italien und speziell in Mailand zugelassen ist, hilft dir der estratto cronologico nur bedingt weiter.
      Vermutlich musst Du entweder nach Mailand oder der Ex-Besitzer tut das, wenn Du ihm die Übernahme der noch offenen Steuerforderungen anbietest.
      Die verjähren nämlich nicht.

      Deshalb werde ich meine Giardiniera erst einmal in D zulassen und dann in Italien in Ruhe die Originalunterlagen versuchen zu beschaffen.
      Kostet auch, geht aber schneller.
      La vita è bella colle donne e macchine italiane :love:
    • Gergla schrieb:

      daß das Auto in Italien nie abgemeldet wurde und in D nicht angemeldet werden kann.

      Supermichi schrieb:

      Vermutlich musst Du entweder nach Mailand oder der Ex-Besitzer tut das, wenn Du ihm die Übernahme der noch offenen Steuerforderungen anbietest.
      Also ich konnte mein Auto damals in Deutschland zulassen obwohl es in Italien nicht abgemeldet war. Eine Kopie der Deutschen Zulassung und die "entwerteten" italienischen Schilder (die Dame auf der Zulassungsstelle hat mit der Schere eine Ecke abgeschnitten nachdem ich ihr erklärt habe, dass ich die Schilder dem Verkäufer zurück geben muss) habe ich dann in Garlenda dem Verkäufer zurück gegeben damit er das Fahrzeug in Italien abmelden konnte.

      Ich vermute auch, dass der ehemalige Besitzer nach dem Verkauf die Steuern nicht weiter bezahlt hat und das Fahrzeug deshalb in Italien nicht frei gegeben wird.
      Ich würde versuchen erst einmal den Ex-Besitzer zu kontaktieren. Er muss die Kosten begleichen und im Gegenzug bekommt er die Schilder von Dir um das Fahrzeug endgültig in Italien abzumelden.
      Viele Grüße

      Gunther

      So lange noch bis Garlenda 2025

      Stell Dir vor es ist Fiat 500 Treffen - und keiner steigt aus. :eek:
    • Nur der Vollständigkeit halber: die Automobilsteuer (sog. bollo) ist in Italien eine Besitzsteuer, das ist soweit richtig. Historische Fahrzeuge (macchine d'epoca) ab einem Alter von 30 Jahren ab Erstzulassung sind davon aber befreit - und das sollte ja bei allen alten 500ern und Derivaten seit einigen Jahren der Fall sein. Für die alten Karren wird eine "tassa di circolazione" fällig, die man zahlen muss, wenn man mit dem Auto auf öffentlichen Straßen fährt. :prof:
      Nichtsdestotrotz muß der Wagen in Italien abgemeldet werden, wenn er exportiert werden soll..
    • Interessanter Link dazu:

      ambberlino.esteri.it/ambasciat…izi_consolari/autoveicoli


      Italienisches Konsulat schrieb:

      ANTRAG AUF STREICHUNG VON FAHRZEUGEN AUS DEM ÖFFENTLICHEN KRAFTFAHRZEUGREGISTER (Pubblico Registro Automobilistico: P.R.A.) WEGEN DAUERHAFTER VERBRINGUNG INS AUSLAND

      Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland exportieren wollen, müssen Sie zunächst die "Streichung wegen dauerhafter Verbringung ins Ausland" aus dem Nationalen Fahrzeugarchiv und dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister vornehmen.
      Nach Änderung des Textes des Art. 103 Absatz 1 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada), muss ab 1. Januar 2020 jeder, der ein Fahrzeug dauerhaft aus Italien ins Ausland exportieren will, dieses zunächst in Italien aus dem P.R.A. streichen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass eine technische Inspektion/Kontrolle des Fahrzeugs mit positivem Ergebnis nicht früher als höchstens sechs Monate vor dem Datum des Streichungsantrags durchgeführt wurde.

      Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2020 exportiert werden, ist es darüber hinaus nicht mehr möglich, solche Anträge über die Konsularbüros zu stellen - allerdings vorbehaltlich des folgenden Absatzes.
      Ausnahmeverfahren aufgrund der COVID 19-Notsituation: Streichungsanträge über das Konsulat für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2019 exportiert wurden und 2020 neu zugelassen werden
      Wenn Sie ein Fahrzeug bis zum 31.12.2019 exportiert und 2020 in Deutschland wieder zugelassen haben, können Sie über die Botschaft einen Antrag auf Streichung stellen. Hierfür müssen Sie die Unterlagen einreichen, die in dem Abschnitt über Exporte auf der Website des italienischen Automobilclubs ACI (sezione del sito ACI) aufgeführt sind:
      aci.it/i-servizi/guide-utili/g…he-auto/esportazione.html
      Zur Vereinbarung eines Termins können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
      Tel. +49 (0)30 25440-108
      personale.berlino@esteri.it
      Evtl. mal mit denen Kontakt aufnehmen.
      Viele Grüße

      Gunther

      So lange noch bis Garlenda 2025

      Stell Dir vor es ist Fiat 500 Treffen - und keiner steigt aus. :eek:
    • Interessanter Link, die Regelung soll wohl eher dafür sorgen, dass nur verkehrstüchtige Fahrzeuge das Land verlassen dürfen und kein Schrott, um den bollo zu sparen.

      @lellap:
      Die Eintragung ins registro des ASI (Automobili storici italiani) erfolgt nicht automatisch und viele 500-Besitzer scheuen Kosten und Aufwand.
      veteran.it/de/asi-dokument

      Von daher ist nicht immer davon auszugehen, dass nicht noch die (höhere) Steuer aus dem bollo fällig wird.
      La vita è bella colle donne e macchine italiane :love:
    • Danke für den Link.

      Die Unterscheidung zwischen macchine d' epoca und macchine storiche war mir bislang nicht bekannt.

      Klingt so, wie in Deutschland der Unterschied zwischen roter 07 Nummer und H- Kennzeichen.

      Aber was unterscheidet dann das normale autovettura von der macchina d' epoca? Nur das Alter über 30 Jahre? Und entfällt dann der bollo automatisch? Habe ich so nicht aus dem Artikel herauslesen können.
      La vita è bella colle donne e macchine italiane :love: