Welche Papiere brauche ich bei der Zulassung bei Italienimport?

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    • Welche Papiere brauche ich bei der Zulassung bei Italienimport?

      Will wieder einen Ersatz für meinen verunfallten 600er.
      Welche italienischen Dokumente muss ich haben, um in Deutschland mit H-Kennzeichen zuzulassen?

      Im Voraus Vielen Dank für Eure Hilfe

      Viele Grüße
      Jürgen
    • Die brauchst für die Zulassung eine Vollabnahme nach §21 StVZO beim TÜV und einen Eigentumsnachweis, also italienischen Fahrzeugbrief und Kaufvertrag.
      Zusätzlich für das H-Kennzeichen ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO vom TÜV.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Und solltest du kein Lenkradschloß haben wie beim R dann benötigst du neuerdings auch noch eine Sondergenehmiging nach P70 damit du es als loses Zubehör mitführen darfst.....einzelne Zulassungstellen fordern das, anderen ist es egal.....selber gerade erlebt ;)
    • Zoe2404 schrieb:

      Klaus schrieb:

      Die Zulassungsstelle bekommt doch das Auto überhaupt nicht zu sehen und weiß daher gar nichts vom Lenkradschloss ?(
      Das Auto sehen Sie nicht zwingend, aber im 21er Gutachtens stehts drin. ;)
      Kommt drauf an, was der TÜV da rein geschrieben hat. Wenn das nur "...loses Zubehör" steht, dann ist das so OK. Mit dem Zusatz "Ausnahmegen. erf." musst du natürlich (nach der Zulassung) eine solche beantragen.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Im Gutachten steht nur loses Zubehör...... die Zulassungstelle erteilt aber erst einen Fahrzeugbrief/Betriebserlaunis wenn das durch eine Ausnahmegenemigung frei gegeben wurde. Mir war das bisher auch nicht bekannt. Ist wohl seit kurzem erst so. Und wenn die Ausnahmegenehmigung vorliegt musst du noch von deiner Versicherung ein Schreiben fordern das sie in Ihrer KFZ Haftpflicht damit einverstanden sind das diese Ausmahmegenehmigung für Ihre Versicherungsbedingungen konform geht. Erst dann erhält man die BE bei der Zulassungstelle.

      Behördendeutschland lässt sich eben immer mehr einfallen um uns alle zu gängeln! Natürlich bezahlt man den Spaß dann auch noch...... :doof:
    • Ja das spielt auch keine Rolle in welcher Art das ausgeführt ist. Es steht halt nur im Gutachten drin das der Diebstahlschutz als loses Zubehör mitgeführt wird. Und dafür möchte unser ach so nettes Deutschland eben nun nochmal ne Genehmigung erteilen damit es auch ja schön kompliziert bleibt, und die Bürokratie auf keinen Fall etwas abgebaut wird! :dummi:
    • Du brauchst dringend die Abmeldebescheinigung von der ACI.
      Da gibt es in jedem Ort eine Agentur.
      Die gibt es aber nur wenn alle bollo und tasse (Gebühren und Steuern) bezahlt sind.
      Auch brauchst du heute für eine esportatione eine aktuelle revisione (TÜV) in Italien.
      Wenn du bei der Agentur bist, lass gleich einen estratto cronologico machen, wenn nicht der originale Brief (libretto) dabei ist.
      Im ersten Brief stehen alle bisherigen Eigentümer drin, dann braucht es keinen estratto cronologico, natürlich auch nicht, wenn es dich nicht intetessiert wer den mal gekauft hat.
      Bevor i mi aufreg, isch mer's lieber Egal.
    • Zoe2404 schrieb:

      Und solltest du kein Lenkradschloß haben wie beim R dann benötigst du neuerdings auch noch eine Sondergenehmiging nach P70 damit du es als loses Zubehör mitführen darfst.....einzelne Zulassungstellen fordern das, anderen ist es egal.....selber gerade erlebt ;
      ich hab für meinen 65er 600er sogar keine Auflage für eine Lenkradsperre drin stehen.
    • ich hätte jetzt ein gutes Fahrzeug (ist in Deutschland restauriert worden). Stand nun 10 Jahre in einer Sammlung.
      Wichtig war mit, dass das Blech gut ist. Es ist auch sonst o.k., obwohl der Motor natürlich nicht startet.

      Folgende Doku habe ich im Original vorgelegt bekommen:
      Foglio complementare, 2 Vorbesitzer in Sizilien
      Carta di circulatione , m.E. nur vom Erstbesitzer
      KBA Abfrage positiv von 1998


      Was fehlt für die deutsche Zulassung (außer HU+KBA-Abfrage neu)?
      Muß das wissen, bevor ich das Auto kaufe. Kann mir jemand antworten

      Grüße
      Jürgen
    • Wenn du die Papiere vom Auto hast und die Abmeldung aus Italien, dann machst du mit dem Auto eine Vollabnahme nach P21/P23 und ggf. falls von deiner Zulassungstelle gefordert eine Ausnahmegenehmigung nach P70 StVzO. Eine KBA Abfrage hat bei uns niemanden interessiert weil es ja die offizielle Abmeldung aus Italien gab und die Fahrzeugpapiere im Original vorlagen. Warnblinker nachrüsten, und Standlicht in den Hauptscheinwerfer einbauen (nicht im Blinker so wie auch bei den 500er aus Italien üblich) und ab zum FÄHIGEN!!! TÜV und danach zur Zulassungstelle. Zur Sicherheit kannst du ja die KBA Abfrage von 1998 mitnehmen und auf Aufforderung vorzeigen.....niemals einem Beamten etwas vorzeitig vorlegen.....da kommen nur Fragen und unnötige Gedankenblitze in dessen Kopf auf und er könnte dann wieder ein Problem draus machen weil ihm vieleicht deine Nase nicht passt. Das ist nicht grundsätzlich bei allen so aber leider persönlich oftmals schon erlebt. Daher arbeite ich mittlerweile nach dem Schema, weniger ist mehr.....und erst wenn nach etwas gefragt wird reiche ich es vor!

      Wichtig wäre auch das der TÜV Ingenöööör dann auch die maximale Nummernschildgröße für hinten mit in sein P21/23 Gutachten schreibt (aus bauartbedingten Gründen zwingen einzuhalten wegen Ausleuchtung des Schildes der originalen Nummernschildleuchte) damit du dann beim Zulassen auch hinten ein passendes Schild anbringen kannst. Dies ist in Kombination 280x205mm, 4 Buchstaben, 3 Zahlen, sowie Saison in Engschrift möglich. Lediglich Saison und H in Kombination passt nicht drauf. Das Schild vorher dann mit reservierter Wunschnummer prägen lassen und zur Zulassung mitnehmen!

      Und eh jetzt wieder der große Aufschrei kommt das das nicht funktioniert! Doch es ist nach allen gesetzeskonformen Regelung möglich! Der Herr Beamte am Schalter muss nur wollen! Die Optionen zur Ausnahme dafür sind vorhanden, er muss sie nur ergreifen! Und dazu ist er auch verpflichtet! Für vorn sieht das anders aus, da kann man keine technische Grundlage vorweisen warum das Schild kleiner in Engschrift sein soll! ;)
    • Ende der 90er war das noch anders als heute.
      Die Frage ist, was auf dem CdP unten draufsteht….
      Da ist normalerweise eingedruckt, ob das Fahrzeug für den Export abgemeldet wurde oder ob es verschrottet wurde.
      Heute wird das aufgeklebt.
      Eine Zeitl lang wurden die Dokumente bei Abmeldung auch ganz eingezogen und man hat nur Kopirn bekommen…

      Ich würde mir beim ACI in Bozen noch ein estratto cronologico für das Fahrzeug bestellen… da steht dann der ganze Werdegang drauf. Das hilft …
      Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben etwas Spiel. :thumbup:
    • Die KBA Anfrage würde ich sofort vorzeigen, damit du nachweisen kannst, dass du keine neuartige Abmeldebescheiniging aus I vorlegen kannst, weil es 1998 das noch nicht gab.
      Die Restaurierung hat eben so lange gedauert.
      Der TÜV trägt keine Nummertafelgrösse ein.
      Einfach fertiges Schild vorlegen, das wird schon beklebt (gestempelt).
      Btw. Das Nummetnschild vorne muss laut Gesetz über die Stossstange montiert werden.
      Auch da gibt es von der Breite eine Beschränkung :D theoretisch :saint:
      Ansonsten gilt das was ich schon geschrieben hatte.
      Ansonsten lass dir vom Verkäufer bestätigen dass du keine Papiere bekommen hast ......
      Manchmal will die Zulassungsstelle das aber aktuell nochmal bestätigt haben.
      Dann gilt wirklich weniger Papier ist mehr.
      Bevor i mi aufreg, isch mer's lieber Egal.