Hi Leute,
ich habe schon länger nach einigen Sachen bezgl. STZVO Datum und so gesucht.
Auf der Käferseite Flat4 habe folgendes, interessantes gefunden:
bis 31.12.69 Verwendung von roten Rückleuchten oder roten Blinkern hinten erlaubt.
ab 01.07.69 Beginn der Abgasuntersuchungspflicht (AU-Plakette) für Fahrzeuge, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind.
ab 01.10.71 Einführung von Abgasgrenzwerten, die in einem Abgasgutachten nachgewiesen werden müssen. Das Gutachten beinhaltet einen Fahrzyklus nach ECE-Richtlinie, der auf einem Rollenprüfstand mit Abgasmeßeinrichtung gefahren wird.
Für das geprüfte Fahrzeug wird ein Mustergutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt. Eine sog. Teile-ABE kann für ein Bauteil in einem bestimmten Fahrzeug erstellt werden.
Jede nachträgliche Änderung, die Auswirkungen auf die Abgasemissionen haben kann, wie z.B. ein anderer Motor, Vergaser, Auspuff oder andere Getriebeübersetzungen lassen die Betriebserlaubnis erlöschen, sofern die Teile kein Mustergutachten oder eine ABE aufweisen.
ab 01.05.81 Alle Fahrzeuge, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind müssen die Geräuschgrenzwerte in der beschleunigten Geradeausfahrt nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten. Bei Änderungen ist eine erneute Messung erforderlich.
ab 01.10.83 Ab diesem Datum müssen auch ältere Fahrzeuge bei Änderungen an Motor, Auspuff, Getriebeübersetzungen usw. die Geräuschgrenzwerte nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten.
ab 1995 Rechter Außenspiegel bei Neuzulassung vorgeschrieben.
Besonders Interessant finde ich die Sache mit dem Abgasgutachten...
Gruß,
Brandse
ich habe schon länger nach einigen Sachen bezgl. STZVO Datum und so gesucht.
Auf der Käferseite Flat4 habe folgendes, interessantes gefunden:
bis 31.12.69 Verwendung von roten Rückleuchten oder roten Blinkern hinten erlaubt.
ab 01.07.69 Beginn der Abgasuntersuchungspflicht (AU-Plakette) für Fahrzeuge, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind.
ab 01.10.71 Einführung von Abgasgrenzwerten, die in einem Abgasgutachten nachgewiesen werden müssen. Das Gutachten beinhaltet einen Fahrzyklus nach ECE-Richtlinie, der auf einem Rollenprüfstand mit Abgasmeßeinrichtung gefahren wird.
Für das geprüfte Fahrzeug wird ein Mustergutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt. Eine sog. Teile-ABE kann für ein Bauteil in einem bestimmten Fahrzeug erstellt werden.
Jede nachträgliche Änderung, die Auswirkungen auf die Abgasemissionen haben kann, wie z.B. ein anderer Motor, Vergaser, Auspuff oder andere Getriebeübersetzungen lassen die Betriebserlaubnis erlöschen, sofern die Teile kein Mustergutachten oder eine ABE aufweisen.
ab 01.05.81 Alle Fahrzeuge, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind müssen die Geräuschgrenzwerte in der beschleunigten Geradeausfahrt nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten. Bei Änderungen ist eine erneute Messung erforderlich.
ab 01.10.83 Ab diesem Datum müssen auch ältere Fahrzeuge bei Änderungen an Motor, Auspuff, Getriebeübersetzungen usw. die Geräuschgrenzwerte nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten.
ab 1995 Rechter Außenspiegel bei Neuzulassung vorgeschrieben.
Besonders Interessant finde ich die Sache mit dem Abgasgutachten...
Gruß,
Brandse
Wer nicht schreibt, wird nicht zensiert!
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