Zulassung in Deutschland

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    • Zulassung in Deutschland

      Ich habe eine Frage zur Zulassung von italienischen Oldtimern bzw. Fiat 500 in Deutschland.

      Ich selber habe schon 3 Fahrzeuge aus Italien importiert und hier zugelassen. Meine Vorgehensweiße war wie folgt.

      Kaufvertrag
      Hu Bescheinigung aus Italien
      COC Papiere

      Dann Warnblinkanlage nachgerüstet und ein neues komplettes Gutachten machen lassen. Gesamtpreis ca. 600€ mit allem drum und dran.

      Habe jetzt mehrere Stunden im Internet recherchiert und eigentlich steht nirgends beschrieben, dass man ein Auto aus der EU erst mit einer neuen Vollabnahme anmelden kann.

      Auszug. Quelle Eurococ

      Die gute Nachricht: In der Regel ist der TÜV für ausländische Fahrzeuge in Deutschland nicht mehr erforderlich, wenn es bereits einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung aus dem jeweiligen Herkunftsland des Fahrzeugs gibt. Allerdings ist die Erneuerung der Untersuchung immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug aus einem Land eingeführt wird, das nicht zur EU oder mindestens dem Europäischen Wirtschaftsraums angehört. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob eine passende EG-Typgenehmigung vorliegt.


      Von diesen Aussagen gibt es unzählige im Internet.

      Ich komme aus Hessen, kann mir aber nicht vorstellen, dass dieses Bundesland von anderen abweicht.


      Wie ist der Kenntnisstand bei Euch, bzw. wie geht ihr bei einer Anmeldung in Deutschland vor ?
    • genau so isses, ich habe gleich um 15.45 h meinen Zulassungstermin in Dieburg, drückt mir bitte die Daumen.
      Vollabnahme plus H Gutachten plus Prüfzertifikat aus Marburg ( dauerte nur 2 Tage ) liegen vor.
      Viele Grüße Michael
      seit dem 29.8.24 mit der Knutschkugel unterwegs :)
    • Klaus schrieb:

      Das mag zutreffen für Fahrzeuge jüngeren Baujahrs für die es einen COC gibt. Bei unseren alten Karren brauchst du auf jeden Fall eine Vollabnahme.
      Das ist auch mein Wissensstand. Es nur komisch, das es anscheinend kein gesetzt dafür gibt bzw. ich persönlich nichts im netzt finden konnte.

      Es bleibt die Aussagen „wenn tüv in EU Land, dann Zulassung möglich!

      Diese deutsche Land ist merkwürdig :roll:
    • BimboBalisto schrieb:

      ...„wenn tüv in EU Land, dann Zulassung möglich!
      Aber nur mit COC.
      Durch den COC wird ja bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-Zulassungsbestimmungen entspricht. Da es aber zur Zeit der Erstzulassung unserer Autos weder EU noch COC gab, wäre es Zufall, wenn es diese Bedingung erfüllen würde. Und die italienischen Fahrzeuge mit weißen Blinkern, ohne Warnblinker und ohne Lenkradschloss tun es ja auch definitiv nicht.
      Also muss vom TÜV festgestellt werden, dass es zumindest den deutschen Zulassungsbestimmungen zur Zeit der Erstzulassung entspricht. Daher die Vollabnahme.
      Da dabei auch der technische Zustand des Fahrzeugs geprüft wird ist eine entsprechende ausländische Prüfbescheinigung zwar nett, aber überflüssig.
      All parts must swim in oil :roll: