Ich habe eine Frage zur Zulassung von italienischen Oldtimern bzw. Fiat 500 in Deutschland.
Ich selber habe schon 3 Fahrzeuge aus Italien importiert und hier zugelassen. Meine Vorgehensweiße war wie folgt.
Kaufvertrag
Hu Bescheinigung aus Italien
COC Papiere
Dann Warnblinkanlage nachgerüstet und ein neues komplettes Gutachten machen lassen. Gesamtpreis ca. 600€ mit allem drum und dran.
Habe jetzt mehrere Stunden im Internet recherchiert und eigentlich steht nirgends beschrieben, dass man ein Auto aus der EU erst mit einer neuen Vollabnahme anmelden kann.
Auszug. Quelle Eurococ
Die gute Nachricht: In der Regel ist der TÜV für ausländische Fahrzeuge in Deutschland nicht mehr erforderlich, wenn es bereits einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung aus dem jeweiligen Herkunftsland des Fahrzeugs gibt. Allerdings ist die Erneuerung der Untersuchung immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug aus einem Land eingeführt wird, das nicht zur EU oder mindestens dem Europäischen Wirtschaftsraums angehört. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob eine passende EG-Typgenehmigung vorliegt.
Von diesen Aussagen gibt es unzählige im Internet.
Ich komme aus Hessen, kann mir aber nicht vorstellen, dass dieses Bundesland von anderen abweicht.
Wie ist der Kenntnisstand bei Euch, bzw. wie geht ihr bei einer Anmeldung in Deutschland vor ?
Ich selber habe schon 3 Fahrzeuge aus Italien importiert und hier zugelassen. Meine Vorgehensweiße war wie folgt.
Kaufvertrag
Hu Bescheinigung aus Italien
COC Papiere
Dann Warnblinkanlage nachgerüstet und ein neues komplettes Gutachten machen lassen. Gesamtpreis ca. 600€ mit allem drum und dran.
Habe jetzt mehrere Stunden im Internet recherchiert und eigentlich steht nirgends beschrieben, dass man ein Auto aus der EU erst mit einer neuen Vollabnahme anmelden kann.
Auszug. Quelle Eurococ
Die gute Nachricht: In der Regel ist der TÜV für ausländische Fahrzeuge in Deutschland nicht mehr erforderlich, wenn es bereits einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung aus dem jeweiligen Herkunftsland des Fahrzeugs gibt. Allerdings ist die Erneuerung der Untersuchung immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug aus einem Land eingeführt wird, das nicht zur EU oder mindestens dem Europäischen Wirtschaftsraums angehört. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob eine passende EG-Typgenehmigung vorliegt.
Von diesen Aussagen gibt es unzählige im Internet.
Ich komme aus Hessen, kann mir aber nicht vorstellen, dass dieses Bundesland von anderen abweicht.
Wie ist der Kenntnisstand bei Euch, bzw. wie geht ihr bei einer Anmeldung in Deutschland vor ?